Strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen
Bereiten Sie Ihre Software auf die neuen Anforderungen an strukturierte Adressen vor.
Um den Anforderungen globaler Regulierungsbehörden bezüglich transparenterer Überwachung und Unterbindung von Geldwäsche gerecht zu werden, hat der Schweizer Finanzmarkt entschieden, dass eine strukturierte Angabe von Adressdaten bei Zahlungstransaktionen notwendig ist. Dies betrifft sämtliche Adressfelder der beteiligten Parteien (Debitor, Kreditor sowie involvierte Finanzinstitute) eines Zahlungsauftrags, sowohl national als auch international, per SIC, SWIFT und SEPA.
Kundinnen und Kunden, die Zahlungsaufträge mittels eigener Buchhaltungssoftware erstellen (pain.001, pain.008 SDD und MT101) und an UBS übermitteln, müssen sicherstellen, dass ihre Software gemäss den neuen Marktanforderungen aktualisiert wird, damit Zahlungsaufträge spätestens per 21. November 2026 strukturierte Adressdaten enthalten.
Falls Zahlungsaufträge nicht den Vorgaben entsprechend strukturiert werden, können sie ab dem 21. November 2026 von UBS nicht mehr verarbeitet werden.
UBS unterstützt drei verschiedene Optionen, um die Adressdaten in Zahlungsfiles pain.001 und pain.008 SDD gemäss neuen Anforderungen zu strukturieren. Die Anforderungen für SWIFT MT101 finden Sie weiter unten.
UBS empfiehlt, bei nächster Gelegenheit ein Update durchzuführen, spätestens jedoch per 21. November 2026. Ab dann können Zahlungsfiles nur noch mit einer der oben beschriebenen strukturierten Varianten übermittelt werden. Bei der Umsetzung zur Strukturierung Ihrer Adressdaten erhalten Sie Unterstützung von Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem Softwarepartner.