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Geiz ist nicht geil, sondern gaga: Gierige Schnäppchenjäger fallen derzeit im Internet auf Gauner aus China herein.
«Ich wollte unbedingt eine Tasche von Louis Vuitton zu einem günstigen Preis», berichtet Barbara B. (37, Name geändert). «Also suchte ich im Internet.»
Rasch stiess Barbara B. auf einen Online-Shop mit einem «unschlagbar guten» Angebot – eine Louis-Vuitton-Tasche für 180 statt 1800 Franken. Optisch wirkte der Shop seriös; die «.ch»-Adresse deutete auf einen Schweizer Anbieter hin.
Barbara B. bestellte die Tasche unverzüglich und bezahlte per Kreditkarte. Nach Wochen des vergeblichen Wartens liess ihre Vorfreude nach. Sie erlosch endgültig, als statt der Tasche ein Schreiben der Oberzolldirektion eintraf. Plötzlich war klar: Barbara B. war auf Fälscher aus China hereingefallen.
Barbara B. steht mit ihrem Pech nicht allein da. Insgesamt entdeckte die Eidgenössische Oberzolldirektion im letzten Jahr 13 604 gefälschte Markenprodukte. Das entspricht einer Zunahme um rund 1000 Stück im Vergleich zum vorletzten Jahr. «Die Probleme bezüglich Markenschutz wachsen», stellt auch Marcel Drescher, Leiter UBS Fraud Services, fest. «Wir verzeichnen viele Beanstandungen von Kreditkartenkunden, die im Internet gefälschte Waren aus China eingekauft haben.»
Was geschieht, wenn sich hinter dem vermeintlich europäischen Online-Shop ein raffinierter chinesischer Fälscher versteckt?
Drei Szenarien sind möglich. Erstens gilt manchmal einfach «Ausser Spesen nix gewesen». Zweitens kommt es vor, dass die Ware zwar angeliefert wird – aber auf den ersten Blick auffällt, dass es sich um eine Billigkopie handelt. Der dritte Fall entspricht dem von Barbara B.: Man erhält ein aufklärendes Schreiben der Zolldirektion.
Das Problem besteht nicht nur darin, sein Geld zurückzubekommen. Wer wiederholt Fälschungen bestellt – auch wenn dies nicht absichtlich geschieht –, muss mit Bussen von der Zolldirektion rechnen. Ausserdem bleibt stets denkbar, dass die Fälscher zugleich die Kreditkarten missbrauchen.
«Wenn Online-Shops bekannte Markenartikel zu extremen Discountpreisen verschachern, ist Vorsicht geboten», mahnt Drescher. Vor einem Kauf sei sorgfältig zu prüfen, dass es sich um einen seriösen Anbieter handle. Die Alarmlämpchen müssten leuchten, wenn ein angebotener Preis zu gut wirkt, um wahr zu sein sei.
Was aber, wenn sich – wie bei Barbara B. – erst im Nachhinein herausstellt, dass man einem Fälscher ins Netz gegangen ist? «Sofort das Beanstandungsformular ausfüllen und den Fall mit allen Details zum Sachverhalt melden», betont Drescher. «Je früher, desto besser.»
Trotz des aufwendigen Rückbelastungsprozesses dürfen Kunden in der Regel damit rechnen, ihr Geld wieder zu erhalten. Allerdings hat UBS keinen Einfluss auf die Massnahmen der Zolldirektion in Zusammenhang mit gefälschten Markenartikeln.
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