Strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen
Bereiten Sie Ihre Software auf die neuen Anforderungen an strukturierte Adressen vor.
Um den Anforderungen globaler Regulierungsbehörden bezüglich transparenterer Überwachung und Unterbindung von Geldwäsche gerecht zu werden, hat der Schweizer Finanzmarkt entschieden, dass eine strukturierte Angabe von Adressdaten bei Zahlungstransaktionen notwendig ist. Dies betrifft sämtliche Adressfelder der beteiligten Parteien (Debitor, Kreditor sowie involvierte Finanzinstitute) eines Zahlungsauftrags, sowohl national als auch international, per SIC, SWIFT und SEPA.
Kundinnen und Kunden, die Zahlungsaufträge mittels eigener Buchhaltungssoftware erstellen (pain.001, pain.008 SDD und MT101) und an UBS übermitteln, müssen sicherstellen, dass ihre Software gemäss den neuen Marktanforderungen aktualisiert wird, damit Zahlungsaufträge spätestens per 21. November 2026 strukturierte Adressdaten enthalten.
Falls Zahlungsaufträge nicht den Vorgaben entsprechend strukturiert werden, können sie ab dem 21. November 2026 von UBS nicht mehr verarbeitet werden.
Beachten Sie folgende Informationen, wenn Sie QR-Rechnungen mittels Software erstellen.
UBS unterstützt drei verschiedene Optionen, um die Adressdaten in Zahlungsfiles pain.001 und pain.008 SDD gemäss neuen Anforderungen zu strukturieren. Die Anforderungen für SWIFT MT101 finden Sie weiter unten.
UBS empfiehlt, bei nächster Gelegenheit ein Update durchzuführen, spätestens jedoch per 21. November 2026. Ab dann können Zahlungsfiles nur noch mit einer der oben beschriebenen strukturierten Varianten übermittelt werden. Bei der Umsetzung zur Strukturierung Ihrer Adressdaten erhalten Sie Unterstützung von Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem Softwarepartner.

Am 21. November 2025 treten neue Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft: Ab diesem Datum können im Swiss QR-Code nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp «S») verwendet werden. Dies bedeutet, dass sowohl Ihre eigene Adresse (Rechnungssteller) als auch diejenige der Zahlungspflichtigen (Rechnungsempfänger) in einzelne Elemente gegliedert sein müssen.
Mit dem UBS QR-Portal erstellte QR-Rechnungen enthalten bereits jetzt strukturierte Adressen gemäss den neuen Vorgaben.
Falls Sie über andere Software noch QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressdaten (Adresstyp «K») generieren, empfehlen wir Ihnen, diese bis spätestens zum 21. November 2025 umzustellen. Nach diesem Datum sind keine QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen mehr für die Rechnungsstellung zu verwenden, da sie anschliessend nur noch für eine kurze Übergangsfrist bezahlt werden können. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre QR-Rechnungen bereits heute strukturierte Adressen enthalten, können Sie im UBS QR-Portal unter dem Punkt «Hilfsmittel für Rechnungssteller» überprüfen, ob der verwendete Adresstyp strukturiert (Adresstyp «S») ist.
Bitte denken Sie daran, dass langfristige QR-Rechnungen (z.B. für die Zahlung von Leasingraten oder Mieten) unter Umständen per Dauerauftrag oder mithilfe von Zahlungsvorlagen beglichen werden. Für die Umstellung dieser Zahlungen sollten Sie genügend Zeit einplanen. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, solche langfristigen QR-Rechnungen neu auszustellen und frühzeitig an die Zahlungspflichtigen zu übermitteln.
Beachten Sie für die technische Umsetzung die «Implementation Guidelines QR-Rechnung» der SIX (www.six-group.com). Unterstützung zur Strukturierung Ihrer Adressdaten erhalten Sie von Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem externen Softwarepartner.