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Scheidung und das Eigenheim: Was geschieht mit der Hypothek? Lesen Sie hier, wie Sie im Trennungsfall am besten mit Ihrer Hypothek umgehen.
Inhalt:
Rund 40 Prozent aller Ehen in der Schweiz gehen auseinander. In der emotional schwierigen Zeit der Trennung stehen Betroffene vor vielen Fragen. In Bezug auf das Eigenheim sind wichtige Fragen: Wer übernimmt jetzt das Eigenheim? Kann einer der beiden Partner die Immobilie alleine finanzieren? Wenn das nicht möglich ist: Welche Optionen haben getrennte Paare?
Wenn sich ein Paar ein Haus oder eine Wohnung kauft und gemeinsam eine Hypothek aufnimmt, denkt es nicht unbedingt daran, wie es damit weitergeht, wenn es zur Trennung kommt. Üblicherweise stehen sie dann plötzlich vor drei Wahlmöglichkeiten:
Vermögensaufteilung bei einer Scheidung
Welche rechtlichen Folgen eine Scheidung für Paare in der Schweiz hat, regelt im Wesentlichen das Zivilgesetzbuch.
Die Aufteilung der Vermögensgüter hängt stark vom Güterstand ab, den ein Ehepaar für sich gewählt hat.
Es spielt aber u.a. auch die Eigentumsform der Immobilie eine Rolle, wenn Ex-Partner zu klären haben, wie es mit einer Hypothek weitergehen soll. Die Eigentumsform sagt aus, welcher Anteil an Haus oder Wohnung jedem der Partner gehört. Bei Immobilien ist dies im Grundbuch beim zuständigen Grundbuchamt der Gemeinde einsehbar.
Warum ist die alleinige Übernahme einer Hypothek oder die Umschuldung nach einer Scheidung schwierig?
Die meisten Geschiedenen entscheiden sich dafür, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen. Dass einer von beiden die Hypothek alleine übernimmt, setzt nämlich teilweise erheblichen finanziellen Spielraum des entsprechenden Partners voraus, der meist nicht gegeben ist.
Eine Hypothek gilt in der Regel finanziell als tragbar, wenn deren Kosten nicht mehr als einen Drittel des Bruttoeinkommens eines Haushalts betragen.
Nebst den Zins- und Amortisationszahlungen, welche nun nicht mehr geteilt werden können, ist der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin meist für seinen oder ihren Anteil auszuzahlen. Zieht einer der Partner aus dem selbst genutzten Wohneigentum aus, muss er oder sie der Pensionskasse Vorbezüge zurückzahlen, falls diese als Finanzierungsmittel eingesetzt wurden.
Übernahme der Hypothek durch Dritte
Die Übernahme der Hypothek durch Dritte erweist sich nur dann als gangbarer Weg, wenn sowohl die Käuferin oder der Käufer als auch der Hypothekargeber ihr Einverständnis geben. Der Hypothekargeber wird das Dossier grundsätzlich gleich prüfen wie ein Neugeschäft. Die üblichen Anforderungen wie finanzielle Tragbarkeit und Einhaltung der Belehnungsrichtlinien müssen auch in einem solchen Fall erfüllt sein.
Ob die Käuferin oder der Käufer einer Immobilie die bestehende Hypothek übernimmt, hängt zudem von den Zinskonditionen und zu einem wesentlichen Teil von den Verhandlungen rund um die Handänderung ab. Wurde die Finanzierung zu einem höheren Zinsniveau als dem aktuellen abgeschlossen, wird der Käufer oder die Käuferin bei einer Übernahme allfällige Mehrkosten in das Kaufangebot einrechnen.
Kann die Bank eine Hypothek bei Scheidung kündigen?
Eine Scheidung verändert aus Sicht des Hypothekargebers das Kreditausfallrisiko. Das schliesst auch die Wahrscheinlichkeit ein, dass Tilgung und Zins wie vereinbart fliessen oder nicht.
Das Vermögen einer Person allein ist in den seltensten Fällen ausreichend, um die Hypothek zu bekommen. Mit der Scheidung ändern sich die finanziellen Möglichkeiten und die Bonität der Vertragspartner. Sieht der Hypothekargeber dadurch ein Risiko, dass die Hypothek künftig nicht mehr bedient werden kann, wird er den Kredit neu überprüfen. Neben einer Anpassung der Konditionen hat er auch das Recht, den Kredit zu kündigen. Hierbei gelten die jeweils gültigen Vertragsbedingungen.
Hypothek einfach zu UBS wechseln
Eine Hypothek ist ein zu wichtiges Thema, um es im Falle einer Scheidung zu verdrängen. Für einen rationalen Umgang mit der eingegangenen langen Zahlungsverpflichtung sorgen Paare am besten im Voraus, das heisst in guten Zeiten. Ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Hilfe bei.
Je genauer sich beide Partner Gedanken machen und schriftlich festhalten, was im Scheidungsfall mit der gekauften Immobilie samt Kredit geschehen soll, desto weniger strittige Unwägbarkeiten treten später auf. Wenn es zur Scheidung kommt, sollten Sie nach eingehender Beratung selbst das Gespräch mit dem Hypothekargeber suchen.
Bei einer kooperativen Herangehensweise verringern Sie die Gefahr, dass die Hypothek unnötigerweise gekündigt wird und eine verlustreiche Zwangsversteigerung droht. Wenn Sie bei der Hypothek eine gemeinsame Lösung erreichen, sind Sie eine grosse Sorge los.
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