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Wann benötige ich eine zweite Hypothek?
Die erste Hypothek ist auf maximal zwei Drittel des Immobilienwertes beschränkt. Die zweite Hypothek dient daher zur Finanzierung des Anteils, der die erste Hypothek übersteigt.
Die Bank finanziert maximal 80% des Immobilienwertes – unterteilt in zwei Hypotheken:
Beispiel: Der Kaufpreis beträgt CHF 1 000 000 und der Käufer bringt CHF 250 000 (25%) als Eigenkapital ein. Die Belehnung beträgt in diesem Fall 75%. Das heisst, die erste Hypothek beträgt CHF 650 000 (65%) und die zweite Hypothek beträgt CHF 100 000 (10%).
Zweite Hypothek im Detail
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