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Wann benötige ich eine zweite Hypothek?
Die erste Hypothek ist auf maximal zwei Drittel des Immobilienwertes beschränkt. Die zweite Hypothek dient daher zur Finanzierung des Anteils, der die erste Hypothek übersteigt.
Die Bank finanziert maximal 80% des Immobilienwertes – unterteilt in zwei Hypotheken:
Beispiel: Der Kaufpreis beträgt CHF 1 000 000 und der Käufer bringt CHF 250 000 (25%) als Eigenkapital ein. Die Belehnung beträgt in diesem Fall 75%. Das heisst, die erste Hypothek beträgt CHF 650 000 (65%) und die zweite Hypothek beträgt CHF 100 000 (10%).
Zweite Hypothek im Detail
Der Hauptunterschied zwischen der ersten und der zweiten Hypothek liegt in der Amortisationspflicht. Die erste Hypothek hat keine Laufzeitgrenze und muss somit nicht nach einer bestimmten Anzahl von Jahren zurückgezahlt sein. Bei der zweiten Hypothek besteht hingegen eine Amortisationspflicht.
Die zweite Hypothek müssen Sie innert 15 Jahren oder bis zur Erreichung des Pensionsalters amortisieren – je nachdem, was zuerst eintritt.
Der Abschluss einer zweiten Hypothek ist kein Muss. Wer genügend Eigenkapital aufbringen kann, benötigt nur eine erste Hypothek zur Immobilienfinanzierung.
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