Neues Erbrecht: die Änderungen im Überblick
Das Erbrecht hat sich geändert. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen neu sind, warum ein verkleinerter Pflichtteil Ihre Spielräume vergrössert und wie Sie Ihre Nachlassplanung am besten daran anpassen.
Jährlich Steuern sparen und gleichzeitig für morgen vorsorgen.
Entscheiden Sie frei, ob und wie viel Sie von Ihrem 3a-Kapital in nachhaltige Anlagefonds investieren wollen.
Erfüllen Sie sich den Traum vom Eigenheim oder des eigenen Unternehmens.
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Beantworten Sie wenige Fragen und finden Sie heraus, welche Vorsorgelösung 3a am besten zu Ihnen passt.
Wir schlagen Ihnen verschiedene Vorsorgelösungen vor und Sie wählen diejenige aus, die zu Ihnen und Ihrem Leben passt.
Eröffnen Sie die Vorsorgelösung 3a direkt in der Mobile Banking App und wählen Sie aus, wie viel und wie oft Sie für Ihre Zukunft einzahlen möchten.
Sind Sie bereits bei UBS?
Laden Sie die UBS Mobile Banking App herunter indem Sie unten entweder den QR-Code scannen oder auf einen App-Store klicken.
Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich steuerlich in mehrfacher Hinsicht:
Mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse reduzieren Sie Ihre Steuerlast und profitieren von weiteren steuerlichen Vorteilen:
Stellen Sie Ihre heutigen Ausgaben dem zu erwartenden Einkommen gegenüber, um Ihre finanzielle Situation einzuschätzen.
Brauchen Sie heute mehr Geld, als Ihnen nach der Pensionierung zur Verfügung stehen würde? Dann heisst es handeln. Denn Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Einkommen im Alter aufzupolstern:
Gelder aus der Säule 3a können Sie bis zu fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters beziehen. Jedoch fallen bei der Auszahlung Steuern an. Die Steuern steigen progressiv mit der Höhe des ausbezahlten Betrags.
Wenn Sie ein zweites oder sogar drittes Vorsorgekonto haben, können Sie sich Ihr Geld über mehrere Jahre gestaffelt auszahlen lassen. So lässt sich die Steuerlast deutlich reduzieren.
Als Faustregel gilt: Haben Sie auf einem Vorsorgekonto 50 000 Franken angespart, sollten Sie ein zweites Vorsorgekonto eröffnen.
Beim Kauf von Wohneigentum dürfen Sie auch Vorsorgegelder aus der 2. und 3. Säule nutzen – vorausgesetzt, Sie ziehen selbst in die Immobilie ein.
Für die Finanzierung gilt: Mindestens 20% des Kaufpreises benötigen Sie als Eigenkapital. Maximal die Hälfte davon darf aus der 2. Säule stammen.
Bei beiden Säulen haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Säule
Ohne Anstellung in der Schweiz sind Sie hier nicht mehr obligatorisch versichert. Entsprechend zahlen Sie auch keine Beiträge mehr ein. Sie werden aber im Rahmen der geleisteten Beiträge und der Anzahl Beitragsjahre von Leistungen profitieren. Bei der Pensionierung, bei Invalidität oder im Todesfall erhalten Sie von der AHV/IV eine reduzierte Rente.
2. Säule
Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in der Schweiz unterbrechen, verlieren Sie den Anschluss an eine Pensionskasse. Stattdessen muss das Geld auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden und verbleibt dort, bis Sie wieder eine Stelle in der Schweiz annehmen.
Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen und in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ziehen, können Sie das gesamte Pensionskassenkapital beziehen oder Ihr Geld auf einem Freizügigkeitskonto parkieren.
3. Säule
Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, können Sie Ihr Guthaben aus der gebundenen Vorsorge 3a ohne Einschränkungen beziehen.
Für ein Leben, wie Sie es sich gewohnt sind, reichen die Leistungen aus AHV und Pensionskasse nicht aus. Deshalb ist es so wichtig, früh mit zusätzlichem Sparen zu beginnen.
Zum einen sparen Sie mit Einzahlungen in die Säule 3a Steuern und zum anderen haben Sie mehr Zeit, Vermögen aufzubauen. Dabei lohnen sich auch kleinere Sparbeträge.
Rechenbeispiel: Wenn Sie monatlich 100 Franken auf ein Vorsorgekonto einzahlen, haben Sie nach 40 Jahren, inklusive Zinsen, rund 50 000 Franken angespart.
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