Inhalt:

  • «Konkubinat» bezeichnet ein Paar, das eine stabile und dauerhafte Lebensgemeinschaft pflegt.
  • Die rechtlichen Unterschiede zur Ehe und zur eingetragenen Partnerschaft sind gross.
  • Regeln Sie Ihre Belange unter anderem in Konkubinatsvertrag, Erbvertrag und Testament.
  • Für gemeinsam aufgenommene Hypotheken haften beide auch nach einer Trennung.
  • Finden Ex-Partner und Ex-Partnerin keine Lösungen, entscheidet das Gericht.
  • Zum Fazit
Lachendes junges Paar hält Umzugskarton und Blumentopf in den Händen.

Das Zusammenleben im Konkubinat mag sich für Paare wenig von einer Beziehung in eingetragener Partnerschaft oder der Ehe unterscheiden. Rechtlich bestehen jedoch grosse Unterschiede. Damit diese sich nicht nachteilig auswirken, sollten unverheiratete Paare aktiv werden und einige Punkte für sich regeln. Wir zeigen, welche unbedingt dazugehören.

Was bedeutet «Konkubinat» eigentlich?

«Konkubinat» ist kein rechtlicher Begriff und nicht klar definiert. Gemeint ist ein Paar, das zusammenlebt, ohne eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen zu sein. Beide Beteiligten bilden eine familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft. Das heisst, sie leben in einem gemeinsamen Haushalt und unterstützen sich gegenseitig – nur eben ohne Trauschein oder Partnerschaftsurkunde. Das Konkubinat ist eine weit verbreitete Form des Zusammenlebens.

Unterschiede zwischen Konkubinat, eingetragener Partnerschaft und der Ehe für alle?

Das Konkubinat ist im Gesetz nicht spezifisch geregelt. Das ist ein grosser Unterschied gegenüber den beiden anderen Formen des Zusammenlebens: der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft. Grundsätzlich gilt, dass Regelungen für Eheleute und eingetragene Partnerinnen und Partner nicht für Konkubinatspaare gelten.

Die Folgen zeigen sich in vielen Lebensbereichen, von der Steuererklärung über das Adoptionsrecht bis hin zum Erbfall.

Vorteile Konkubinat

Grundsätzlich können Konkubinatspaare die gesetzlichen Freiräume als Chance zur Selbstgestaltung nutzen. Sie können also selbst Regelungen für sich treffen, die individuell passen.

Dass sie rechtlich gesehen weiter als Einzelpersonen betrachtet werden, bietet für Partnerinnen und Partner im Konkubinat gewisse Vorteile. Steuerlich ergibt sich beispielsweise aus der Abgabe von zwei einzelnen Steuererklärungen statt einer gemeinsamen regelmässig ein Progressionsvorteil. Die Abgaben bei Einkommens- und Vermögenssteuer fallen oftmals tiefer aus.

Auch bei der AHV-Rente sind Konkubinatspaare gegenüber Ehepaaren in gewisser Weise im Vorteil. Erstere beziehen zwei Einzelrenten, während Letztere mit der Ehepaarrente maximal 150 Prozent einer Einzelrente beziehen können. Der Unterschied gegenüber der Ehepaarrente kann für Konkubinatspaare im Maximalfall eine um 33 Prozent höhere Rente sein.

Nachteile Konkubinat

Das Konkubinat birgt gleichzeitig aber auch Risiken. Anders als in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft sind die Partnerinnen und Partner in einem Konkubinat gesetzlich nur wenig geschützt. So besteht keine gesetzliche gegenseitige Pflicht zu Beistand, Treue oder Unterhalt. Das Konkubinat hat zudem keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse oder die Schulden.

Es besteht auch keine gegenseitige finanzielle Absicherung im Todesfall durch Erbteile und Witwenrente. Nach aussen gibt es auch keine grundsätzliche Vertretungsbefugnis – selbst dann nicht, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner urteilsunfähig ist.

Kinder verheirateter Eltern und Kinder unverheirateter Eltern sind zwar grundsätzlich gleichgestellt. In einigen Bereichen gibt es aber Unterschiede. So ist für die rechtsgültige Vaterschaft im Konkubinat eine Erklärung des Partners oder ein Gerichtsentscheid nötig – anders als in der Ehe. Hinzu kommen rechtliche Nachteile gegenüber verheirateten Paaren, etwa beim Adoptionsrecht.

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Was muss im Konkubinat geregelt werden?

Gerade weil es für vieles im Konkubinat keine gesetzlichen Regeln gibt, sollten Paare diesen Freiraum auch nutzen, um das Zusammenleben in einem Konkubinatsvertrag zu regeln. So können unter anderem der Unterhaltsbeitrag, die Aufteilung der gemeinsamen Haushaltskosten, die Beiträge an das gemeinsame Konto und die Aufgabenverteilung vertraglich vereinbart oder Vollmachten erteilt werden. Darüber hinaus sollten Sie sich auch mit dem Vorsorgeauftrag, den Testamenten, einem Erbvertrag und der Begünstigungsordnung bei der Pensionskasse beschäftigen.

Bedenken Sie, dass Sie diese Dokumente und Erklärungen regelmässig überprüfen und bei Bedarf anpassen sollten.

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Der Konkubinatsvertrag

Am besten regeln Sie die wichtigsten finanziellen Belange in einem Konkubinatsvertrag. Damit können Sie individuelle Vereinbarungen treffen. Im Konkubinatsvertrag halten Sie zum Beispiel fest, wer wie viel zu den Lebenshaltungskosten beisteuert.

Ausserdem notieren Sie darin Absprachen für den Trennungsfall, also beispielsweise, was mit den gemeinsam angeschafften Gütern oder der Wohnung geschieht, falls man sich wider Erwarten trennt. Besonders wichtig sind Vereinbarungen darüber, wer die Verantwortung und die Kosten für die Kinder übernimmt.

Was geschieht, wenn sich das Konkubinat auflöst?

Eine Trennung im Konkubinat benötigt keine Formalitäten. Ein gesetzlicher Schutz für die beiden Beteiligten besteht nicht. Wurde ein Konkubinatsvertrag geschlossen, der die Trennung regelt, gelten dessen Bestimmungen, sofern sie rechtsgültig sind. Wurde kein solcher Vertrag geschlossen, kann das Ex-Paar in einem Auflösungsvertrag die Trennungsdetails nachträglich bestimmen und sich auf die Weise rechtlich absichern.

Zu beachten ist, dass gemeinsame vertragliche Verpflichtungen trotz Trennung weiterlaufen. So kann beispielsweise eine gemeinsam gemietete Wohnung auch nur gemeinsam gekündigt werden. Der Auszug eines Partners ändert an der Mithaftung für die Miete erst einmal nichts.

Können sich die Ex-Partnerin und der Ex-Partner nicht auf eine gütliche Aufteilung des Vermögens, des Hausrats oder eine Unterhaltsregelung einigen, bleibt ihnen nur, eine gerichtliche Entscheidung zu suchen. Ein solcher Klageweg kostet Zeit, Geld und Nerven. Es ist deshalb zu empfehlen, vorab eine aussergerichtliche Lösung zu suchen.
Im Falle einer Trennung sollten Sie beachten, dass keine gesetzlichen Ansprüche auf Unterhalt oder andere Unterstützung zwischen den Beteiligten bestehen.

Fazit

Das Leben im Konkubinat ist mit der Gründung eines gemeinsamen Haushalts leicht einzurichten. Damit der weitere Verlauf ebenfalls gut funktioniert, sollten Konkubinatspaare unbedingt selbst Regeln für sich treffen und festhalten. Konkubinatsvertrag, Erbvertrag und Testament dienen der gegenseitigen Absicherung. Vorausschauende Vereinbarungen sind auch wichtig, um im möglichen Trennungsfall unnötige Konflikte oder den Gang vors Gericht zu vermeiden.

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