Inhalt:

  • Die volle AHV-Rente setzt lückenlose Beitragsjahre voraus. Für eine Maximalrente braucht es zudem ein Durchschnittseinkommen von 88 200 Franken.
  • Ehepaare erhalten zusammen höchstens 1,5 Maximalrenten.
  • Fehlende Beitragsjahre können Sie in den folgenden fünf Jahren nachzahlen, sofern Sie vor dieser Zeit in der AHV versichert waren.
  • Gutschriften und Kompensationen können Ihren Rentenanspruch bis zur Maximalrente erhöhen.
  • Zum Fazit
Älteres Paar unterhält sich sitzend in einer Galerie.

Längst nicht alle, die bei der AHV versichert sind und Beiträge leisten, erhalten bei der Pensionierung die maximale Rente. Gemäss einer Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) vom Februar 2024 empfingen 41 Prozent der rentenbeziehenden Einzelpersonen Ende 2022 die Maximalrente, bei den Verheirateten waren es 71 Prozent. Die monatliche AHV-Durchschnittsrente von Männern betrug 1862 Franken, bei Frauen waren es 1883 Franken.

Erfahren Sie, welche Faktoren die Höhe Ihrer Rente beeinflussen und wie Sie unter Umständen trotz Beitragslücken in der AHV die Maximalrente bekommen.

Bedingungen für die AHV-Maximalrente

Für die maximale AHV-Rente müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

Volle Beitragsjahre

Für die Maximalrente dürfen Sie im Berufsleben keine Beitragsjahre verpasst haben. Wenn Sie nach dem 20. Altersjahr bis zum Referenzalter von 65 Jahren nicht in jedem der 44 Jahre Beiträge eingezahlt haben, entstehen Beitragslücken. Jedes beitragsfreie Jahr verringert die Rente um 1/44 (rund 2,3 Prozent). Für Frauen sind aktuell noch 43 Beitragsjahre nötig, um eine Vollrente zu erlangen. Nach einer Übergangsphase, die 2025 beginnt, wird das Referenzalter ab dem Jahr 2028 für Männer und Frauen angeglichen und für alle bei 65 Jahren liegen.

Volles Durchschnittseinkommen

Die Höhe der AHV-Rente richtet sich neben den Beitragsjahren nach dem Einkommen, das Sie im Laufe des Berufslebens erzielt haben. Anspruch auf die maximale AHV-Vollrente haben Sie, wenn Ihr Jahreseinkommen im Durchschnitt aller Beitragsjahre mindestens 88 200 Franken betrug. Die Einkommen aus früheren Jahren werden dabei mit einem sogenannten Aufwertungsfaktor verrechnet, um die Inflation zu berücksichtigen. Die Jahre sollen dadurch ungefähr gleich stark gewichtet werden.

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Maximale und minimale AHV-Rente pro Monat (2024)

AHV-Rente

AHV-Rente

Monatliche Höhe

Monatliche Höhe

AHV-Rente

Volle Minimalrente für eine Einzelperson

Monatliche Höhe

1225 Franken

AHV-Rente

Volle Maximalrente für eine Einzelperson

Monatliche Höhe

2450 Franken

AHV-Rente

Maximum für ein Ehepaar

Monatliche Höhe

3675 Franken

Wie berechnet sich die AHV-Rente?

Die Höhe der Leistungen wird bei der staatlichen Vorsorge gesetzlich festgelegt. In der Regel passt der Bundesrat die Renten der 1. Säule alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung an.
Die AHV-Maximalrente beträgt derzeit 2450 Franken im Monat für Einzelpersonen.

Für verheiratete Paare gilt bei der AHV die sogenannte Plafonierung: Die Renten eines Ehepaars dürfen zusammengerechnet höchstens 150 Prozent der Maximalrente einer Einzelperson betragen. Das sind 3675 Franken. Liegt die Summe der beiden Renten des Paares höher, werden sie proportional gekürzt und separat ausgezahlt.

Die Plafonierung gilt nicht für unverheiratete Paare. Deren Beteiligte können zwei Maximalrenten erhalten. Allerdings haben Partnerin oder Partner im Konkubinat keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.
Die Minimalrente beträgt 2024 1225 Franken.

Wissenswert

Wichtige Änderung: Ab 2026 sollen Altersrenten 13 Mal im Jahr ausgezahlt werden. Das ist das Ergebnis der Volksabstimmung vom März 2024.

Maximale Beitragsjahre für die volle AHV-Rente

Nur wenn Sie AHV-Beiträge zahlen, haben Sie Anspruch auf eine Rente. Und nur wenn Sie in allen geforderten Jahren einzahlen, können Sie – je nach der Höhe der geleisteten Beiträge – eine volle Rente beziehen. Wer weniger als elf Monate einzahlt, erhält keine Rente.

Die Beitragspflicht beginnt für alle spätestens ab 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Wer früher erwerbstätig ist, wird ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs beitragspflichtig. Bei Angestellten werden die AHV-Beiträge vom Einkommen abgezogen, während Selbstständige sie direkt der Ausgleichskasse der AHV überweisen. Es ist Ihre Sache, Ihre persönliche Beitragspflicht zu klären und sicherzustellen.

Auch Nichterwerbstätige müssen bis zum Referenzalter Beiträge leisten. Ihr jährlich zu leistender Mindestbeitrag beträgt zurzeit 514 Franken. Die zu leistenden Beiträge basieren auf Ihrem Renteneinkommen sowie auf Ihrem Nettovermögen. Wer nie gearbeitet, aber mindestens diesen Beitrag in jedem Jahr eingezahlt hat, erhält die Minimalrente. Bei fehlenden Beitragsjahren wird auch die Minimalrente gekürzt.

Wissenswert

Nicht erwerbstätige Verheiratete sind ab der Heirat über ihre Ehepartnerin oder ihren Ehepartner versichert. Sie müssen selbst keine Beiträge leisten, sofern die Partnerin oder der Partner im Sinne der AHV erwerbstätig ist (vereinfacht gesagt, meint man hier, dass man zumindest ein Pensum von 50% haben muss) und mindestens den doppelten Mindestbeitrag an die AHV abführt, also 1028 Franken (Stand 2024).

Beitragslücken schmälern die AHV-Rente

Bestehen bei Pensionsbeginn Beitragslücken in der AHV, erlischt der Anspruch auf eine Vollrente und es wird nur noch eine Teilrente ausgerichtet.

Beitragslücken entstehen, wenn Sie nicht in jedem der vorgesehenen versicherungspflichtigen 44 Jahre Beiträge eingezahlt haben (Frauen im Jahr 2024: 43 Jahre). Die kürzere Beitragsdauer macht sich beispielsweise bei ehemaligen Arbeitskräften bemerkbar, die einen Teil ihres Berufslebens in der Schweiz verbracht haben und ihre Rente nun im Ausland beziehen. Fast zwei Drittel der Bezügerinnen und Bezüger im Ausland weisen lediglich bis 15 AHV-Jahre auf; die Durchschnittsrente beträgt darum nur 630 Franken bei Männern und 645 Franken bei Frauen.

Das sind die häufigsten Gründe für Beitragslücken in der AHV:

  • Aufenthalt im Ausland
  • Studium
  • Viele kurze Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebern
  • Versäumnis des Arbeitgebers, AHV-Beiträge weiterzuleiten
  • Verpassen der Zahlung des Mindestbeitrags von Nichterwerbstätigen nach einer Scheidung
  • Pensionierung der Ehegattin oder des Ehegatten

Beitragslücken schliessen für die Vollrente

Wenn Sie in der AHV Beitragslücken entdecken, können Sie unter Umständen die maximale Rente doch noch erreichen.

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Altersrente durch freiwillige Vorsorge aufbessern

Um sich ein Bild Ihrer potenziellen Altersrente zu machen, sollten Sie sich regelmässig einen kostenlosen AHV-Auszug beschaffen. Daneben bietet Ihnen die Schweizerische Ausgleichskasse eine einfache Möglichkeit der Online-Schätzung Ihrer Rentenansprüche bei der AHV. Falls Sie vor der Pensionierung eine genauere Berechnung wünschen, können Sie bei der AHV-Ausgleichskasse auch eine Rentenvorausberechnung anfordern.

Falls Sie absehen können, dass Sie die AHV-Maximalrente bei der Pensionierung nicht erreichen, können Sie auf andere Weise fürs Alter vorsorgen. Erwerbstätige, die in einer Pensionskasse versichert sind, können durch einen freiwilligen Einkauf in die berufliche Vorsorge die Rente aus der 2. Säule erhöhen. Zu erwähnen ist zudem die freiwillige private Vorsorge: Über die 3. Säule können Erwerbstätige steuerbegünstigt Alterskapital ansparen und allfällige Vorsorgelücken schliessen.

Wollen Sie den Bezug der Altersrente aufschieben, müssen Sie dies der zuständigen Ausgleichskasse innert eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters mitteilen.

Eine höhere AHV-Rente lässt sich auch erzielen, indem Sie die Rente erst später beziehen. Aufgeschoben werden kann der Bezug der Rente – ganz oder auch nur teilweise – um mindestens ein Jahr bis maximal fünf Jahre. Bei maximalem Aufschub erhalten Sie mit 70 Jahren eine um 31,5 Prozent erhöhte Rente.

Wollen Sie den Bezug der Altersrente aufschieben, müssen Sie dies der zuständigen Ausgleichskasse innert eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters mitteilen. Dabei brauchen Sie sich noch nicht festzulegen, wie lange der Aufschub gelten soll.

Fazit

Um die maximalen Rentenansprüche bei der AHV trotz Beitragslücken zu erreichen, ist vor allem eins nötig: Behalten Sie den Überblick über Ihre Beitragsjahre und Einzahlungen.

Wie hoch Ihre Ansprüche im Alter sind, müssen Sie also selbst herausfinden. Dazu brauchen Sie lediglich einen AHV-Auszug bei der Ausgleichskasse anzufordern. Und es gilt: Je früher, desto besser. Fehlende Beitragsjahre können Sie nur in den jeweils darauffolgenden fünf Jahren nachzahlen.

Wissenswertes für Sie

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