Rente oder Kapitalbezug der 2. Säule: Was lohnt sich mehr?
Vergleichen Sie die Vor- und Nachteile der Auszahlung Ihres Pensionskassenguthabens aus der 2. Säule – ob als regelmässige Rente, einmaligen Kapitalbezug oder als Kombination aus beidem.
Inhalt:
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- Pensionskassen zahlen Altersguthaben der 2. Säule im Standardfall als Rente aus.
- Einen Kapitalbezug müssen Sie vorgängig anmelden. Die Anmeldefristen können von Pensionskasse zu Pensionskasse zwischen einigen Monaten und einigen Jahren variieren.
- Eine dritte Variante ist die Kombination von Rente und Kapitalbezug.
- Welche Form der Auszahlung am besten passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
- Zum Fazit
Im Standardfall zahlen die Pensionskassen ihre Leistungen grundsätzlich in Form von Renten aus. Mit der Pensionierung haben Sie aber die Wahl, ob Sie das Guthaben Ihrer 2. Säule als regelmässige Rente, einmaliges Kapital oder als eine Kombination aus beidem beziehen wollen.
Pensionskassenrente
Im Standardfall zahlt Ihre Pensionskasse Ihnen mit Erreichen des Pensionsalters eine Rente aus. Der Anspruch besteht lebenslang und ist gesetzlich gesichert. Kürzen darf die Pensionskasse lediglich Teuerungszuschläge, die sie freiwillig gewährt hat. Bei Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen ist es möglich, dass ein Teil des Guthabens nur als Kapital ausbezahlt wird.
Wenn Sie sich einmal für eine Bezugsvariante entschieden haben, lässt sich das später nicht mehr ändern. Bei der Rentenberechnung unterscheiden die Pensionskassen zwischen obligatorischem und überobligatorischem Altersguthaben. Letzteres entsteht, wenn die Pensionskasse mehr als die Pflichtleistungen gewährt. Dies können beispielsweise die Versicherung eines höheren Lohnes oder erhöhte Sparbeiträge sein. Für obligatorische Leistungen gilt der gesetzliche Mindestumwandlungssatz (2024: 6,8 Prozent), für überobligatorische in der Regel ein niedrigerer. Viele Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen wenden einen kombinierten Umwandlungssatz für das gesamte Guthaben an.
Kapitalbezug
Wenn Sie sich das Guthaben mit der Pensionierung komplett auszahlen lassen möchten, sollten Sie das Ihrer Pensionskasse rechtzeitig mitteilen. Bei den meisten Kassen müssen Sie den gewünschten Kapitalbezug vorzeitig anmelden. Da diese Fristen von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich sind, lohnt es sich, sich frühzeitig über die Modalitäten zu informieren. Das Kapital müssen Sie zum Pensionierungszeitpunkt als Ganzes beziehen. Ein Teilbezug in bis zu drei Schritten ist nur möglich, wenn Sie sich schrittweise pensionieren lassen.
Kombination aus Rente und Kapitalbezug
Auch die Kombination der beiden Bezugsvarianten ist möglich. Neben der Rente können Sie mindestens 25 Prozent des obligatorischen Altersguthabens als Kapital beziehen. Das ist die gesetzliche Vorgabe. Pensionskassen dürfen auch höhere Auszahlungen vornehmen, wobei heutzutage die meisten Pensionskassen einen vollen Kapitalbezug zulassen.
Eine weitere Kombinationsmöglichkeit bietet sich Ihnen in der Partnerschaft . Berufstätige Paare sparen Guthaben in zwei Pensionskassen . Prüfen Sie die Möglichkeit, von der einen Kasse eine Rente zu beziehen und von der anderen das Kapital. Davon machen viele Paare Gebrauch. Da Frauen im Durchschnitt länger leben, beziehen oft sie die Rente. Andere Paare orientieren sich daran, welche von beiden Pensionskassen den höheren Umwandlungssatz hat.
Rente oder Kapitalbezug – oder beides?
Für eine Rente spricht ein sicheres Einkommen, für einen Kapitalbezug die finanzielle Freiheit. Wägen Sie frühzeitig die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten sowie einer Kombination ab.
Die Auszahlungsvarianten bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten und unterscheiden sich etwa in steuerlicher Hinsicht, in der Flexibilität und im Todesfall.
Rente und Kapitalbezug im Vergleich
Kategorie | Kategorie | Rente | Rente | Kapitalbezug | Kapitalbezug |
---|---|---|---|---|---|
Kategorie | Einkommen | Rente |
| Kapitalbezug |
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Kategorie | Flexibilität | Rente | keine | Kapitalbezug | Kapital kann nach Belieben eingesetzt werden |
Kategorie | Finanzmarktkenntnisse | Rente | keine notwendig | Kapitalbezug | empfohlen (eventueller Beizug eines Anlageberaters) |
Kategorie | Absicherung Hinterbliebener (gesetzliche Leistungen) | Rente |
| Kapitalbezug |
|
Kategorie | Steuern | Rente | Besteuerung zu 100 Prozent als Einkommen | Kapitalbezug |
|
Was spricht für die Rente?
Der grosse Vorteil der Rente gegenüber dem Kapitalbezug ist das gesicherte und bis ans Lebensende garantierte Einkommen. Sie tragen dabei keine Anlagerisiken. Allerdings ist die Rente nicht gegen Inflation geschützt, eine gesetzliche Anpassung an die Teuerung gibt es nicht.
Im Todesfall erhalten Ihre hinterbliebene Ehegattin oder Ihr hinterbliebener Ehegatte eine Hinterlassenenrente. Diese beträgt aber in der Regel nur 60 Prozent der ursprünglichen Rente. Sind beide Ehegatten verstorben und keine anspruchsberechtigten Waisen vorhanden, so fällt das nicht aufgebrauchte Alterskapital an die Pensionskasse. Nur vereinzelte Pensionskassen gewähren hier für die Hinterbliebenen eine Rückerstattung, welche mit reduzierten Altersleistungen bezahlt wird.
Die Rente ist eher für Personen geeignet, auf die diese Merkmale zutreffen.
Ich …
- bin verheiratet
- habe eine wesentlich jüngere Ehepartnerin oder einen wesentlich jüngeren Ehepartner
- benötige für den Lebensunterhalt einen immer gleich hohen Betrag
- habe wenig Erfahrung mit Wertschriften und sehe die Marktentwicklung eher skeptisch
- habe begrenzte finanzielle Möglichkeiten
- schätze Sicherheit und Planbarkeit
Was spricht für den Kapitalbezug?
Der Kapitalbezug hat den Vorteil, dass Sie die Liquidität individuell planen und das Kapital nach dem eigenen Anlegerprofil investieren können. Dafür tragen Sie aber auch das Anlagerisiko und müssen mit Schwankungen im Vermögen und bei den Erträgen rechnen.
Gegenüber dem Rentenbezug gibt es Vorteile bei den Steuern sowie im Todesfall. Sie können im Rahmen der Nachlassplanung beispielsweise mittels eines Testaments entscheiden, wer mit dem nicht aufgebrauchten Kapital begünstigt werden soll. Ein Nachteil im Vergleich zur Rente entsteht aus der unsicheren Lebenserwartung bei endlichem Kapital. Der nötige Finanzbedarf im Alter kann damit im Voraus nicht bestimmt werden.
Der Kapitalbezug kann für Personen die geeignetere Variante sein, die folgende Aussagen über sich machen.
Ich …
- bin alleinstehend oder lebe im Konkubinat
- habe Erben für das nicht verbrauchte Altersguthaben
- erwarte wegen beeinträchtigter Gesundheit kein sehr hohes Alter
- möchte flexibel auf das Vorsorgekapital zugreifen können
- plane grössere Investitionen
Pensionskassenrenten werden zu 100 Prozent als Einkommen versteuert. Bei der Auszahlung des Kapitals wird hingegen einmalig ein reduzierter Tarif angesetzt. Diese Kapitalauszahlungssteuer wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen berechnet und liegt unter den Sätzen der Einkommenssteuer.
Die Progressionsstufe der Steuer ermitteln die meisten Kantone aus der Summe der Bezüge aus der 2. Säule und der Säule 3a sowie bei Ehepaaren aus der Summe von deren Bezügen. Die Progressionseffekte können Sie etwa mindern, indem Sie die Bezüge aus Pensionskasse und der 3. Säule in unterschiedlichen Jahren planen oder sich in Schritten pensionieren lassen.
Das ausgezahlte Kapital und die daraus erwirtschafteten Einkommen unterliegen anschliessend der jährlichen Vermögens- und Einkommenssteuer.
Aus finanzieller Sicht ist eine Kombination aus Rente und Kapitalbezug überlegenswert. Die Aufteilung entspricht dieser Faustregel: Laufende Ausgaben sollten durch laufende Einnahmen gedeckt werden können. Kapital, das darüber hinaus zur Verfügung steht, kann investiert werden und bei Bedarf Ihr Budget erhöhen, etwa um grössere Projekte zu finanzieren oder an Nachkommen weitergegeben zu werden.
Prüfen Sie Ihre persönliche Situation
Lassen Sie Ihre persönliche Situation über die optimale Auszahlung von Rente und Kapital entscheiden. Analysieren Sie mit Blick auf den Ruhestand einerseits Ihre Wünsche und Ziele sowie andererseits Ihre Familien- und Vermögenssituation.
Bei einer individuellen Mischform des Pensionskassensbezugs beziehen Sie den Betrag als Rente, den Sie zur Deckung der Lebenshaltungskosten benötigen. Der ausbezahlte Rest des angesparten Guthabens liegt als flexibel verwendbares Kapital bereit.
Alternativ könnten Sie auch einen Kapitalentnahmeplan für Ihre Finanzplanung in Erwägung ziehen. Der kontrollierte Vermögensverzehr ermöglicht Ihnen finanzielle Spielräume zu Lebzeiten. Unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten können Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation eine Entscheidungshilfe aufzeigen.
Wie steht es um Ihre Vorsorge?
Mit dem kostenlosen UBS Vorsorge-Check erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation. Damit haben Sie die Basis, Ihre private Altersvorsorge zu optimieren oder auszubauen.
Rente oder Kapitalbezug? Die ideale Kombination hängt von der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation ab, zum Beispiel, welche anderen Geldquellen nach der Pensionierung berücksichtigt werden können. Eine Möglichkeit wäre, die laufenden Bedürfnisse mit einer regelmässigen Rente abzudecken. Was Sie darüber hinaus einmalig als Kapital beziehen, kann die Extras in Ihrem Leben als Pensionärin oder Pensionär finanzieren.
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