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Rund um den Start Ihres Ruhestands beziehen Sie in der Regel das Kapital aus Ihren Vorsorgekonten. Steuern sparen können Sie dabei, indem Sie die Kapitalauszahlungen über mehrere Jahre staffeln.

Was bedeutet Staffelung?

Wenn Sie Ihre Leistungen aus der Pensionskasse und der Säule 3a in Anspruch nehmen, zahlen Sie Steuern nach einem progressiven Tarif. Deren Höhe fällt je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich aus. Die Steuerprogression können Sie in den meisten Kantonen brechen, wenn Sie Ihre Leistungen gestaffelt beziehen, also die Auszahlung über mehrere Jahre verteilen.

Das ist bei Ihrem Pensionskassenkapital möglich. Vor allem bei einer hohen Auszahlungssumme ist das sinnvoll, allerdings sollten Sie sich zuvor mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin sowie der Pensionskasse abstimmen.

Einfacher ist die Staffelung bei Vorsorgeleistungen aus der Säule 3a. Haben Sie über einen längeren Zeitraum auf mehrere Säule-3a-Konten oder -Depots eingezahlt, dann kann es sich lohnen, die Leistungen so zu beziehen, dass Sie die Konten über mehrere Jahre gestaffelt auflösen. Zwar kann ein Säule-3a-Konto oder -Depot nur vollständig bezogen werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung sieht keine Beschränkung betreffend die Anzahl der 3a-Gefässe vor. Allerdings können die kantonalen Steuerämter den Einzelfall als Steuerumgehung beurteilen oder aufgrund geltender Steuerpraxis Einschränkungen vorsehen.

Tipp: neues Vorsorgekonto ab 50 000 Franken

Empfehlenswert ist, ein neues Konto oder Depot zu eröffnen, wenn die Summe auf dem bestehenden Konto oder Depot bei etwa 50 000 Franken liegt. Lösen Sie Ihre 3a-Konten oder -Depots nach und nach auf, wenn diese ungefähr ähnlich hohe Beträge umfassen, damit Sie Ihre Steuerlast gleichmässig verteilen.

Beachten Sie, dass verzinste Konten kontinuierliches Wachstum und Wertschriftendepots langfristig höhere Renditechancen erbringen können.

Was ist die Kapitalauszahlungssteuer?

Wenn Sie in den Ruhestand treten und Ihre Vorsorgeleistungen als Kapital in Anspruch nehmen, wird eine spezielle Steuer fällig: die Kapitalauszahlungssteuer. Weil der Steuersatz auf die Kapitalauszahlungssteuer niedriger ist als auf Ihre Einkommenssteuer, spricht man hier von einer reduzierten Steuer.

Die Kapitalauszahlungssteuer wird unabhängig von Ihrem Einkommen erhoben. Wenn man Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuersatz zusammenzählt, beträgt die Kapitalauszahlungssteuer in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent Ihrer Vorsorgeleistung.

Wie unterscheiden sich Steuerlast und Progression?

Die Höhe der Steuer hängt vom Auszahlungskapital ab. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass Auszahlungen an Ehepaare in den meisten Kantonen gemeinsam veranlagt werden. Ausserdem werden Auszahlungen aus der beruflichen Vorsorge, aus Freizügigkeitskonten und aus der Säule 3a zusammengezählt, wenn sie im gleichen Steuerjahr anfallen. Wegen der Steuerprogression in der Schweiz kann das zu recht hohen Steuern führen.

Der Besteuerung des Kapitalbezugs werden wie bei Ihrer Einkommenssteuer in den meisten Kantonen progressive Tarife zugrunde gelegt: Je höher der zu versteuernde Betrag ist, desto mehr steigt auch die prozentuale Steuerbelastung. Die Höhe der Kapitalauszahlungssteuer hängt ausserdem davon ab, wo Sie wohnen. Wie bei der Einkommens- und Vermögenssteuer erheben Bund, Kanton und Gemeinde unterschiedliche Sätze. Auch die Kirchensteuer müssen Sie mitrechnen. Sogar die progressive Besteuerung Ihres Kapitals kann von Ihrem Wohnort abhängen. Das heisst, in einigen Kantonen, wie zum Beispiel Zürich, setzt die Progression auf die Kapitalauszahlung später ein als beim Bund.

Einige Kantone haben begonnen, Einkommen und Kapitalbezug einheitlich zu gestalten. Hohe Kapitalauszahlungen werden zum gleichen Satz wie kleine Summen besteuert. Bei hohen sechs- oder siebenstelligen Beträgen kann das einen spürbaren Effekt haben.

Wie viel Steuern sind bei der Säule 3a bei der Auszahlung fällig?

Bei der Auszahlung wird Ihr Guthaben in der Säule 3a separat von Ihrem Einkommen zu einem reduzierten Tarif besteuert. Finden Sie heraus, wie viel Steuern Sie zahlen müssen.

Wie wirkt sich die Staffelung aus?

Für die Beispielrechnung nehmen wir eine ledige, konfessionslose Person, wohnhaft in Olten (SO). Sie bezieht 500 000 Franken aus der Pensionskasse und zusätzlich 100 000 Franken aus zwei Säule-3a-Konten. Staffelt sie den Bezug über drei Jahre, kann sie ihre Steuerlast um 4693 Franken verringern.

Vorteil beim gestaffelten Kapitalbezug

Zeitrahmen

Zeitrahmen

Auszahlung

Auszahlung

Steuer

Steuer

Zeitrahmen

Auszahlung über 1 Steuerjahr

Auszahlung

3a-Konto + Pensionskassenkapital
CHF 600 000

Steuer

CHF 46 613

Zeitrahmen

Auszahlung über 3 Steuerjahre

Auszahlung

Jahr 1: Pensionskassenkapital
CHF 500 000
Jahr 2: 3a-Konto
CHF 50 000
Jahr 3: 3a-Konto
CHF 50 000

Steuer

CHF 41 920

Beim Bezug von Vorsorgekapital unterscheidet sich die Steuerpraxis erheblich von Kanton zu Kanton. Einige Kantone wählen eine progressive Besteuerung von Vorsorgegeldern, während andere darauf verzichten (Flat-Rate Tax). Auch kommt es vor, dass die kantonalen Steuerämter bei mehreren Staffelungsschritten den Einzelfall als Steuerumgehung beurteilen oder Einschränkungen vorsehen. Fragen Sie auf jeden Fall bei Ihrer Heimat-Steuerbehörde nach den entsprechenden Bedingungen, bevor Sie die Staffelung planen.

Wie lässt sich die Steuerbelastung bei Kapitalauszahlungen verringern?

Bei der Kapitalauszahlungssteuer legen Kantone und Gemeinden teilweise sehr unterschiedliche Steuersätze an, was bei hohen Summen die Steuerlast sogar verdoppeln kann. Um diese Belastung zu optimieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Zum einen durch den gestaffelten Bezug von Leistungen. Indem Sie die Auszahlung über mehrere Jahre verteilen, umgehen Sie die Steuerprogression auf Ihr Kapital. Daher sollte zum Beispiel das Säule-3a-Guthaben nicht in dem Steuerjahr bezogen werden, in dem Sie sich Kapital aus der Pensionskasse auszahlen lassen.

Dabei kommt Ihnen entgegen, dass Sie Säule-3a-Kapital fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter, aber auch bis zu fünf Jahre nach dem Referenzalter beziehen können, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit nachweisenkönnen. Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft, dann ist ein gemeinsamer Plan für Ihre Auszahlungen sinnvoll, weil die Auszahlungen im selben Jahr gemeinsam besteuert werden.

Wohnsitzverlegung als weitere Strategie

Eine weitere Möglichkeit ist, den Wohnsitz vor dem Bezug von Vorsorgeleistungen zu verlegen – und so Steuern zu sparen. Allerdings sollten Sie vor solchen Überlegungen die steuerlichen Voraussetzungen im entsprechenden Kanton prüfen. Ausserdem haben Sie in Ihrem Ursprungskanton möglicherweise mit anderen steuerlichen Voraussetzungen gerechnet, was die Einkommens- und Vermögenssteuer betrifft, oder mit anderen Wohnkosten, die sich nun mit einem Umzug vollkommen verändern. Wichtig ist zudem, dass Sie dabei Ihren Lebensmittelpunkt über mehrere Jahre an den neuen Wohnsitz verlegen, ansonsten können die Steuerämter eine Umgehung annehmen.

Fazit

Es hört sich einfach an: Mit der Pensionierung nehmen Sie Ihr Vorsorgekapital in Anspruch. Doch die Möglichkeiten, Steuern zu optimieren, sind bei einer Pensionierungsplanung vielfältig.
Weil aber viele verschiedene Faktoren über Ihre Steuerlast – und damit über Ihr Alterseinkommen – entscheiden, ist es wichtig, rechtzeitig die Pensionierung zu planen. Das 50. Lebensjahr ist womöglich ein guter Zeitpunkt, um sich konkrete Gedanken zu steuerlichen und anderen Aspekten Ihrer Vorsorge zu machen.

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