UBS stellt Ihnen Ihre Korrespondenz standardmässig elektronisch in UBS Digital Banking zu (siehe Basisbestimmungen für UBS Digital Banking). Gewisse Dokumente erhalten Sie weiterhin per Post.
Nachfolgend finden Sie eine nicht abschliessende Übersicht der häufigsten elektronisch zugestellten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass beispielsweise geltende Gesetze und Vorschriften, technische Gründe oder sonstige Umstände einen Versand dieser Dokumente auf dem Postweg erfordern können.
Kategorie | Kategorie | Beispiele elektronisch zugestellter | Beispiele elektronisch zugestellter | Beispiele weiterhin per Post zugestellter Dokumente | Beispiele weiterhin per Post zugestellter Dokumente |
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Kategorie | Wichtige Mitteilungen (Kundenschreiben) | Beispiele elektronisch zugestellter |
| Beispiele weiterhin per Post zugestellter Dokumente |
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Kategorie | Konto/Depot-Reporting | Beispiele elektronisch zugestellter |
| Beispiele weiterhin per Post zugestellter Dokumente |
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Kategorie | Zahlungsverkehr | Beispiele elektronisch zugestellter |
| Beispiele weiterhin per Post zugestellter Dokumente |
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Kategorie | Kreditkarten | Beispiele elektronisch zugestellter |
| Beispiele weiterhin per Post zugestellter Dokumente | |
Kategorie | Wertschriften/Börse/ Kapitalmarkt | Beispiele elektronisch zugestellter |
| Beispiele weiterhin per Post zugestellter Dokumente |
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Kategorie | Hypotheken | Beispiele elektronisch zugestellter |
| Beispiele weiterhin per Post zugestellter Dokumente |
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Kategorie | Steuer-Reporting | Beispiele elektronisch zugestellter |
| Beispiele weiterhin per Post zugestellter Dokumente |
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Möchten Sie Ihre Dokumente per Post und nicht elektronisch erhalten, können Sie die Umstellung am selben Ort vornehmen. Wichtiger Hinweis: Die Zustellung der Dokumente per Post kann mit wiederkehrenden Kosten verbunden sein, die Ihnen belastet werden.
Tipp: Lassen Sie sich mittels Benachrichtigungen via App (Push), SMS oder E-Mail informieren, wenn neue Dokumente vorliegen. Die entsprechenden Benachrichtigungen aktivieren Sie im E-Banking unter Mailbox > Benachrichtigungen einrichten bzw. in der Mobile Banking App unter Menü > Ihr Name > Nachrichten > Regeln verwalten > Mailbox.
Wichtiger Hinweis zu Corporate Actions
Mit Änderung der Zustellungsart auf Elektronisch können Sie und Ihre Zugriffsberechtigten Corporate Actions online einsehen und online entsprechende Instruktionen erteilen. Da Corporate Actions teilweise an kurze Fristen gebunden sind, wählen Sie die für Sie passende Benachrichtigungsart (Push, SMS oder E-Mail) in den Einstellungen, damit Sie keine Corporate Actions in Digital Banking verpassen. Falls bis anhin eine von Ihnen bevollmächtigte Person oder Ihr Vertreter Ihre Corporate Actions erhalten und Instruktionen erteilt hat, sollten Sie diese/n über die Änderung der Zustellungsart informieren.
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