Organisation und Struktur
Aktionäre
Aktionäre
Die Generalversammlung der Aktionäre ist das oberste Organ von UBS. Alle mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre werden zu den Generalversammlungen eingeladen.
Präsident und Verwaltungsrat (VR)
Präsident und Verwaltungsrat (VR)
Unter der Leitung des VR-Präsidenten entscheidet der VR auf Empfehlung des Group Chief Executive Officer (Group CEO) über die Konzernstrategie, ist für die Überwachung des Managements verantwortlich und ernennt alle Mitglieder der Konzernleitung. Der VR-Präsident hat den Vorsitz bei allen Generalversammlungen und arbeitet mit den Vorsitzenden der Ausschüsse zusammen, um deren Arbeit zu koordinieren. Die in der Grafik gezeigten Ausschüsse unterstützen den Verwaltungsrat bei der Verrichtung seiner Aufgaben. Diese Ausschüsse und ihre Reglemente sind im Organisationsreglement beschrieben, das unter ubs.com/governance veröffentlicht ist.
Gegenseitige Kontrolle – Verwaltungsrat und Konzernleitung
Gegenseitige Kontrolle – Verwaltungsrat und Konzernleitung
Der Verwaltungsrat entscheidet auf Vorschlag des Group CEO über die strategischen Ziele des Konzerns und übt die Oberaufsicht über das Management aus, während die Konzernleitung, die vom Group CEO geleitet wird, die Geschäftsführungsverantwortung innehat. Die Funktionen VR-Präsident und Group CEO sind zwei verschiedenen Personen übertragen. Auf diese Weise ist eine Gewaltentrennung gewährleistet. Der Verwaltungsrat delegiert die operative Führung an die Konzernleitung (GEB).
Group CEO und Konzernleitung
Group CEO und Konzernleitung
Unter der Leitung des Group CEO hat die Konzernleitung die Geschäftsführungsverantwortung für die Steuerung des Konzerns und dessen Geschäft inne. Ihr obliegt die Gesamtverantwortung für die Entwicklung der Strategien des Konzerns und der Unternehmensbereiche sowie die Umsetzung der genehmigten Strategien.
Beziehungen zu Tochtergesellschaften und anderen Gesellschaften
Die operationelle Struktur des Konzern setzt sich aus den Group Functions und vier Unternehmensbereichen zusammen:
- Global Wealth Management
- Personal & Corporate Banking
- Asset Management
- Investment Bank
In den Finanzberichten der UBS wird die Segment-Berichterstattung nach Unternehmensbereichen und Group Functions präsentiert. Zusätzlich liefert die Finanzberichterstattung weitere Einzelheiten unserer Ergebnisse auf Ebene der Geschäftseinheiten. Die unten abgebildete Darstellung zeigt die Struktur der Berichterstattung.
Global Wealth Management | Global Wealth Management | Personal & Corporate Banking | Personal & Corporate Banking | Asset Management | Asset Management | Investment Bank | Investment Bank | Group Functions | Group Functions |
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Die Revision ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Governance. Die Revisionsstelle arbeitet – unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit – eng mit Group Internal Audit (GIA) zusammen. Das Audit Committee und in letzter Instanz der Verwaltungsrat überwachen die Effektivität der Revisionstätigkeit.
Externe, unabhängige Revisionsstelle
Externe, unabhängige Revisionsstelle
An der Generalversammlung 2023 wurde Ernst & Young AG (EY) für ein weiteres Jahr zur Revisionsstelle für den Konzern gewählt. EY nimmt praktisch alle Revisionsfunktionen gemäss Gesetz, den regulatorischen Vorgaben und den Statuten wahr.
Mehr Informationen zur externen Revisionsstelle sind im Geschäftsbericht 2023 nachzulesen.
Group Internal Audit
Group Internal Audit
Group Internal Audit (GIA) ist zuständig für die interne Revision des gesamten Konzerns. Als unabhängige Funktion nutzt sie ihr Fachwissen und ihre Erkenntnisse, um die korrekte Funktionsfähigkeit der Kontrollen zu bestätigen und auf die Bereiche hinzuweisen, in denen UBS ihre bestehenden und aufkommenden Risiken besser bewirtschaften muss. 2023 zählte GIA im Durchschnitt 1009 Vollzeitäquivalente.
Erfüllung der Corporate Governance-Kotierungsstandards der NYSE
Erfüllung der Corporate Governance-Kotierungsstandards der NYSE
Aufgrund ihrer Kotierung als ausländisches Unternehmen an der New York Stock Exchange (NYSE) hält die UBS Group AG alle relevanten Corporate-Governance-Standards ein, die für ausländische kotierte Unternehmen gelten.
Abweichungen von den Corporate-Governance-Standards für in den USA kotierte Unternehmen
Abweichungen von den Corporate-Governance-Standards für in den USA kotierte Unternehmen
Gemäss den Corporate-Governance-Kotierungsstandards der NYSE müssen private ausländische Emittenten offenlegen, falls ihre Corporate-Governance-Grundsätze massgeblich von jenen für US-Gesellschaften abweichen. Diese Abweichungen werden in den folgenden Abschnitten erläutert.
Verantwortung des Audit Committee in Bezug auf die unabhängige Revisionsstelle
Das Audit Committee ist für die Honorare, die vertragliche Bindung und die Aufsicht über die unabhängige Revisionsstelle zuständig. Es beurteilt die Leistungen und Qualifikationen der externen Revisionsstelle und legt seine Vorschläge zur Neuwahl, Wiederwahl oder Abberufung der unabhängigen Revisionsstelle dem Verwaltungsrat vor. Gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht unterbreitet der Verwaltungsrat den Aktionären anlässlich der Generalversammlung seine Vorschläge zur Abstimmung. Nach den Standards der NYSE sind die Audit Committees für die Bestellung der unabhängigen Revisionsstelle verantwortlich.
Diskussion der Risikobeurteilungs- und Risikomanagementgrundsätze durch das Risk Committee
Gemäss den Organisationsreglementen der UBS Group AG und der UBS AG überwacht das Risk Committee – statt wie gemäss den Standards der NYSE das Audit Committee – im Namen des Verwaltungsrats unsere Risikogrundsätze und Risikokapazität. Das Risk Committee überwacht die Einhaltung der festgelegten Risikogrundsätze und prüft, ob die Unternehmensbereiche und Kontrolleinheiten geeignete Systeme zur Bewirtschaftung und Kontrolle der Risiken unterhalten.
Aufsicht über die interne Revisionsstelle
Obgleich nach den Standards der NYSE ausschliesslich die Audit Committees die interne Revisionsstelle beaufsichtigen, üben der Verwaltungsratspräsident und das Audit Committee die Verantwortung und die Befugnis für die Beaufsichtigung der internen Revisionsstelle gemeinsam aus.
Verantwortung des Compensation Committee für die Leistungsbeurteilungen der obersten Führungsebene der UBS Group AG
Im Einklang mit dem Schweizer Recht unterbreitet unser Compensation Committee den Aktionären anlässlich der Generalversammlung gemeinsam mit dem Verwaltungsrat die maximalen Gesamtbeträge der Vergütung des Verwaltungsrats, die maximalen Gesamtbeträge der fixen Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung sowie den Gesamtbetrag der variablen Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung zur Genehmigung. Die Mitglieder des Compensation Committee werden an der Generalversammlung gewählt. Gemäss den Standards der NYSE obliegt es den Compensation Committees, die Leistung des Senior Managements zu beurteilen und dessen Vergütung als Ausschuss oder gemeinsam mit den anderen unabhängigen Verwaltungsräten festzulegen und zu genehmigen.
Die Proxy-Statement-Berichte des Audit Committee und des Compensation Committee
Nach den Standards der NYSE müssten die genannten Committees ihre Berichte direkt den Aktionären zukommen lassen. Gemäss Schweizer Recht werden jedoch alle unsere Berichte zuhanden der Aktionäre, einschliesslich jener der sorgenannten Committees, dem Verwaltungsrat vorgelegt und von diesem genehmigt, da er gegenüber den Aktionären letztinstanzlich verantwortlich ist.
Abstimmung über Aktienbeteiligungspläne durch die Aktionäre
Die Standards der NYSE schreiben für die Erstellung oder wesentliche Änderungen aller Aktienbeteiligungspläne die Genehmigung durch die Aktionäre vor. Schweizer Recht ermächtigt jedoch den Verwaltungsrat, Vergütungspläne zu genehmigen. Die Genehmigung durch die Aktionäre ist nur dann zwingend vorgeschrieben, wenn Aktienbeteiligungspläne eine Kapitalerhöhung erfordern. Werden die Aktien für solche Pläne hingegen am Markt erworben, ist keine Zustimmung der Aktionäre notwendig.
Criteria for defining external Board members' independence
Criteria for defining external Board members' independence
Our Organization Regulations require three-quarters of the BoD members to be independent.
As a general rule for a Board of Director (BoD) member to be considered independent, he or she may not have any material relationship1 with UBS2, either directly or as a partner, controlling shareholder or executive officer3 of a company that has a material relationship with UBS.
In addition, in order to be considered independent, our BoD members have to fulfill the additional criteria our BoD has established based on the requirements set forth in the New York Stock Exchange listing standards on corporate governance, the FINMA Circular 2017 / 1 Corporate governance - banks and the standards established in the Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. These criteria are as follows:
A director will not be considered independent, if he or she
- is or has been an employee of UBS within the last three years.
- has an immediate family member4 who is or has been an executive officer of UBS within the last three years.
- has received or has an immediate family member who has received during any twelve-month period within the last three years more than USD 120,000 in direct compensation from UBS (other than director and committee fees).
- is a current partner or a current employee of UBS’s internal or external auditors.
- has an immediate family member who is a current partner or a current employee (personally working on UBS's audit), of UBS's internal or external auditors.
- was or an immediate family member was within the last three years a partner or employee of UBS's internal or external auditors and personally worked on UBS’s audit within that time.
- or an immediate family member is or has been within the last three years employed as an executive officer of a company where any of UBS’s present executive officers at the same time serves or served on that company’s compensation committee.
- is a current employee of a company that has made payments to or received payments from UBS in any of the last three fiscal years in excess of the greater of USD 1 million or 2% of the consolidated gross revenues of the director’s company.
- has an immediate family member who is a current executive officer of a company that has made payments to or received payments from UBS in any of the last three fiscal years in excess of the greater of USD 1 million or 2% of the consolidated revenues of the director’s company.
- or his/her immediate family members and/or companies controlled5 by him or her have banking relationships with UBS that are not in the ordinary course of business and on substantially the same terms as those prevailing at the time for comparable transactions with other clients.
- does not hold a qualified holding6 in UBS Group AG or UBS AG, and does not represent the owner of such a qualified holding.
- has entered into consulting contracts with UBS.
- holds any other Board mandates that might infringe on his independence.
All Audit Committee and Risk Committee members are required to be independent. A director will not qualify as “independent” under the tightened independence requirements for members of the Audit Committee if he or she:
- accepts directly or indirectly any consulting, advisory or other compensatory fees from UBS, other than compensation for Board and Board Committee services.
- holds directly or indirectly UBS shares in excess of 5% of the outstanding capital.
In addition, each Audit Committee member must not serve on the audit committees of more than two other public companies. The Board may approve exceptions from this rule if the simultaneous service does not impair the ability of the director to fulfill his mandate. Such exceptions would be disclosed and explained in our annual reports.
1 "Material relationship" meaning: UBS accounting for more than 2% of the sales or purchases of products and/or services for him or her or for a company with which he or she is affiliated. Banking relationships in the ordinary course of business - wealth and asset management, private mortgages etc. - do not qualify as "material relationship".
2 "UBS" means: UBS Group AG, or UBS AG or any other company of the UBS group.
3 "Executive officer" meaning: president, principal financial officer, principal accounting officer or controller, any officer in charge of a principal business unit, division or function, any other officer who performs a policy-making function.
4 "Immediate family member" meaning: spouse, parents, children, siblings, mothers-in-law, fathers-in-law, sons-in-law, daughters-in-law, brothers-in-law, sisters-in-law and anyone (other than domestic employees) who shares the director's home.
5 "Controlled" meaning: being a controlling shareholder (owning 50% or more of the voting power) or the Chairman and/or CEO of the company.
6 "Qualified holding" means a direct or indirect participation in UBS Group AG or UBS AG with at least 10% of the capital or voting rights.
Wir informieren unsere Aktionäre und den Finanzplatz regelmässig.
- Auszug aus dem Geschäftsbericht 2023 zur Informationspolitik Organisation und Struktur Expand all Organisationsstruktur Struktur der Berichterstattung Kapitalstruktur Revision NYSE Independence criteria Informationspolitik Wir beliefern unsere Aktionäre und die Öffentlichkeit mit regelmässigen Informationen. Aus Gesprächen mit Analysten, Anlegern, Vertretern von Aufsichtsbehörden und andern Anspruchsgruppen ziehen wir den Schluss, dass der Markt jene Unternehmen honoriert , die eine klare, konsistente und informative Offenlegungspolitik verfolgen. Auszug aus dem Geschäftsbericht 2019 zur Informationspolitik (e-paper)
- Kalender Organisation und Struktur Expand all Organisationsstruktur Struktur der Berichterstattung Kapitalstruktur Revision NYSE Independence criteria Informationspolitik Wir beliefern unsere Aktionäre und die Öffentlichkeit mit regelmässigen Informationen. Aus Gesprächen mit Analysten, Anlegern, Vertretern von Aufsichtsbehörden und andern Anspruchsgruppen ziehen wir den Schluss, dass der Markt jene Unternehmen honoriert , die eine klare, konsistente und informative Offenlegungspolitik verfolgen. Auszug aus dem Geschäftsbericht 2019 zur Informationspolitik (e-paper)
Wir befürworten uneingeschränkt eine transparente, konsistente und informative Offenlegungspolitik. Wir wollen unsere Strategie und unsere Geschäftsergebnisse so kommunizieren, dass sich alle Anspruchsgruppen ein aufschlussreiches Bild von der Arbeits- und Funktionsweise unseres Konzerns, unseren Wachstumsaussichten und den Risiken unserer Strategie und unserer Geschäfte verschaffen können. Wir werten regelmässig Rückmeldungen von Analysten und Anlegern aus und lassen die Erkenntnisse, falls angemessen, in unsere Publikationen einfliessen. Zur Erreichung dieser Ziele achten wir bei unserer Finanzberichterstattung und Offenlegung auf die folgenden Grundsätze:
- Transparenz, die zum besseren Verständnis der wirtschaftlichen Einflussfaktoren beiträgt und das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit fördert;
- Konsistenz innerhalb einer Berichtsperiode und zwischen den einzelnen Berichtsperioden;
- Klarheit, damit sich der Leser ein aufschlussreiches Bild vom Geschäftsgang machen kann;
- Relevanz, indem wir Informationen nicht nur dann offenlegen, wenn sie aus aufsichtsrechtlichen oder statutarischen Gründen erforderlich sind, sondern auch, wenn sie für unsere Anspruchsgruppen von Belang sind; und
- Best Practices, die zur Verbesserung der Standards führen.
Aktuelle Finanzberichterstattung und Generalversammlung
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