Instant-Zahlung
Überweisen Sie in Echtzeit rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr
Die Instant-Zahlung zeichnet sich durch Schnelligkeit und sofortige Ausführung rund um die Uhr, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr aus: Die Kontobelastung des Zahlers erfolgt in der Regel sofort und zeitgleich mit der Bereitstellung der Mittel auf dem Konto des Begünstigten. UBS zeigt dem Zahler eine sofortige Ausführungsbestätigung an.
Vorteile der Instant-Zahlung
Sofort verfügbar
Der Zahlungsempfänger kann in der Regel sofort über das Geld verfügen.
Immer aktuell
Der Kontostand beider Parteien wird in Echtzeit aktualisiert.
Sicher
Geringeres Kreditrisiko, Belastung und Gutschrift erfolgen gleichzeitig.
FAQs
Die Instant-Zahlung ist eine Zahlungsmethode, bei der nach Auslösung des Überweisungsauftrags der Geldbetrag sofort (in der Regel innert 10 Sekunden) von einem Konto auf ein anderes überwiesen wird, und zwar 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr. Die Belastung des Kontos des Zahlers erfolgt unmittelbar und nahezu gleichzeitig mit der Bereitstellung der Mittel auf dem Konto des Empfängers. Somit kann der Zahlungsempfänger in der Regel sofort über den Geldbetrag verfügen.
Die Geschwindigkeit der Instant-Zahlung ist von den Verarbeitungsregeln des jeweiligen Clearingsystems abhängig. In der Regel wird der Geldbetrag innerhalb von 10 Sekunden auf das Konto des Zahlungsempfängers übertragen.
Bei einer herkömmlichen Überweisung innerhalb der Schweiz wird das Geld am nächsten Bankwerktag gutgeschrieben. Je nachdem, ob die Überweisung tagsüber oder nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag ausgelöst wird, kann dies einige Stunden oder Tage dauern.
Bei einer Instant-Zahlung hingegen spielt es keine Rolle, zu welcher Uhrzeit oder an welchem Wochentag die zahlende Partei die Überweisung auslöst – die Zahlung wird, wenn sie erfolgreich ist , üblicherweise innert zehn Sekunden abgewickelt.
Mit der UBS TWINT App können Geldbeträge mit einer Limite von bis zu CHF 5000 «sofort» von einem TWINT Account zum anderen überwiesen werden. Hierfür schreibt die Bank des Empfängers den Betrag bereits in Vorleistung gut, bis sie das Geld, wie bei einer herkömmlichen Überweisung, einen oder zwei Tage später von der Bank des Zahlers erhält.
Bei einer Instant-Zahlung spielt es keine Rolle, zu welcher Uhrzeit oder an welchem Wochentag (auch an Wochenenden und Feiertagen) eine Überweisung getätigt wird. Kundinnen und Kunden erhalten damit die Möglichkeit, Überweisungen jederzeit mit Ausführungsdatum „sofort“ zu tätigen und diese werden üblicherweise innert Sekunden abgewickelt. Mit einer Express-Zahlung hat der Kunde die Möglichkeit, werktags ab 12:30 Uhr einen dringenden Auftrag mit einem gewünschten Ausführungsdatum „Heute“ bis 16:00 Uhr (Auftragserteilung) bei der UBS einzureichen. Der Auftrag wird von der UBS noch am selben Tag ausgeführt (es gelten die Voraussetzungen gemäss den Zahlungsverkehrsbedingungen).
- Aktuelle Kontostände: Die sofortige Abwicklung bei einer Instant-Zahlung bietet den Vorteil, dass sowohl die Kontobelastung beim Zahler als auch die Geldgutschrift auf dem Konto des Empfängers ohne Verzögerung erfolgt.
- Reduktion des Kreditrisikos: Eine erfolgreiche Instant-Zahlung hat eine sofortige Auswirkung auf die Konten. Somit entfallen Unsicherheiten und Kreditrisiken bei Zug-um-Zug- und Termingeschäften für alle an der Zahlung beteiligten Parteien. Zudem ermöglichen Instant-Zahlungen eine effektivere Liquiditätsbewirtschaftung.
- Ausführungsbestätigung: Abhängig vom jeweiligen Finanzinstitut, kann der Zahler eine sofortige Ausführungsbestätigung erhalten. Damit weiss der Zahler, dass der Betrag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde. Das ist besonders dann nützlich, wenn die Partei auf eine schnelle Gutschrift setzt.
- Für Gross- und Kleinbeträge: Eine Instant-Zahlung hat eine Limite von CHF 20 000, wobei die Finanzinstitute untereinander höhere Limiten vereinbaren können.
Eine Instant-Zahlung an UBS-Kundinnen und -Kunden sowie die Kundschaft anderer Banken innerhalb der Schweiz kostet einen Zuschlag von CHF 5. Die genauen Konditionen können Sie unserer Broschüre zu Dienstleistungen und Preisen entnehmen.
Für eine Instant-Zahlung brauchen Sie Digital Banking. Bei einer neuen Zahlung können Sie die Option Instant-Zahlung auswählen, sofern die Empfängerbank für Instant-Zahlungen erreichbar ist, die Zahlung in der Währung CHF erfolgt und die Betragsgrenze nicht überschritten wird. Die generelle Betragsgrenze liegt bei CHF 20 000, allerdings behält sich UBS vor, bilateral höhere Betragsgrenzen mit einzelnen Finanzinstituten zu vereinbaren. Falls die Betragsgrenze bei einer Zahlung überschritten wird, das zu belastende Konto nicht genügend Guthaben aufweist, oder die erforderlichen Validierungsprüfungen bei Auftragserteilung nicht erfolgreich durchgeführt werden konnten / oder falls eine Instant-Zahlung aus einem anderen Grund nicht möglich ist, bekommen Sie eine entsprechende Meldung im Online-Banking.
Ja, UBS wendet dieselben Sicherheitsmassnahmen an wie bei herkömmlichen Überweisungen zur Überprüfung der Legitimität der Zahlung. Zudem entfallen Kreditrisiken und Unsicherheiten, da eine erfolgreiche Instant-Zahlung eine sofortige Auswirkung auf die Konten hat und der Zahler eine sofortige Zahlungsbestätigung erhält.