Pay Together
Zahlungen durchgängig digital bearbeiten
Mit Pay Together können Zahlungsaufträge von UBS-Kunden durch Dritte, zum Beispiel durch deren Treuhänder, in seiner Buchhaltungssoftware erfasst und die Dateien direkt ins E-Banking des Kunden übermittelt werden.
Die Zahlungslösung auf einen Blick
Die Zahlungslösung auf einen Blick
Bequem
Nutzung der vertrauten Software
Sicher
Austausch auf sicheren Kanälen
Gesetzeskonform
Erfüllt das Geldwäschereigesetz
So funktioniert's
So funktioniert's
- Der Treuhänder erhält Rechnungen und erfasst sie in seiner Buchhaltungssoftware.
- Die Zahlungsdateien werden automatisch via UBS KeyPort ins E-Banking des Unternehmens gesendet.
- Die zugriffsberechtigte Person erhält eine Nachricht und kann die Rechnungen prüfen und freigeben.
Das ist effizienter, schneller und entspricht den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Der Treuhänder benötigt einen neuen UBS KeyPort-Vertrag mit eingeschränkten Rechten. Dies gilt auch, wenn bereits ein bestehender UBS KeyPort-Vertrag genutzt wird.
- Der Kunde (Vollmachtgeber) muss den Zugriff auf seine Konten (für Erfassung Zahlungsauftrag und Konto-Reporting) via UBS KeyPort durch den Treuhänder mit einer "Vollmacht über Drittobjekte" bestätigen.