Pay Together
Zahlungen durchgängig digital bearbeiten
Mit Pay Together können Zahlungsaufträge von UBS-Kunden durch Dritte, zum Beispiel durch deren Treuhänder, in seiner Buchhaltungssoftware erfasst und die Dateien direkt ins E-Banking des Kunden übermittelt werden.
Die Zahlungslösung auf einen Blick
Die Zahlungslösung auf einen Blick
![Bequem](/ch/de/corporates/payment-solutions/cash-management/connection-ubs/pay-together/_jcr_content/mainpar/toplevelgrid_1053544862/col1/textimage/image.580.png/1583155585879.png)
Bequem
Nutzung der vertrauten Software
![Sicher](/ch/de/corporates/payment-solutions/cash-management/connection-ubs/pay-together/_jcr_content/mainpar/toplevelgrid_1053544862/col2/textimage/image.580.png/1583155622128.png)
Sicher
Austausch auf sicheren Kanälen
Gesetzeskonform
Erfüllt das Geldwäschereigesetz
So funktioniert's
So funktioniert's
- Der Treuhänder erhält Rechnungen und erfasst sie in seiner Buchhaltungssoftware.
- Die Zahlungsdateien werden automatisch via UBS KeyPort ins E-Banking des Unternehmens gesendet.
- Die zugriffsberechtigte Person erhält eine Nachricht und kann die Rechnungen prüfen und freigeben.
Das ist effizienter, schneller und entspricht den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Der Treuhänder benötigt einen neuen UBS KeyPort-Vertrag mit eingeschränkten Rechten. Dies gilt auch, wenn bereits ein bestehender UBS KeyPort-Vertrag genutzt wird.
- Der Kunde (Vollmachtgeber) muss den Zugriff auf seine Konten (für Erfassung Zahlungsauftrag und Konto-Reporting) via UBS KeyPort durch den Treuhänder mit einer "Vollmacht über Drittobjekte" bestätigen.