Pay Together

Zahlungen durchgängig digital bearbeiten

Mit Pay Together können Zahlungsaufträge von UBS-Kunden durch Dritte, zum Beispiel durch deren Treuhänder, in seiner Buchhaltungssoftware erfasst und die Dateien direkt ins E-Banking des Kunden übermittelt werden.

Die Zahlungslösung auf einen Blick

Bequem

Bequem

Nutzung der vertrauten Software

Sicher

Sicher

Austausch auf sicheren Kanälen

Gesetzeskonform

Gesetzeskonform

Erfüllt das Geldwäschereigesetz

So funktioniert's

  • Der Treuhänder erhält Rechnungen und erfasst sie in seiner Buchhaltungssoftware.
  • Die Zahlungsdateien werden automatisch via UBS KeyPort ins E-Banking des Unternehmens gesendet.
  • Die zugriffsberechtigte Person erhält eine Nachricht und kann die Rechnungen prüfen und freigeben.

Das ist effizienter, schneller und entspricht den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei.

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      Voraussetzungen

      • Der Treuhänder benötigt einen neuen UBS KeyPort-Vertrag mit eingeschränkten Rechten. Dies gilt auch, wenn bereits ein bestehender UBS KeyPort-Vertrag genutzt wird.
      • Der Kunde (Vollmachtgeber) muss den Zugriff auf seine Konten (für Erfassung Zahlungsauftrag und Konto-Reporting) via UBS KeyPort durch den Treuhänder mit einer "Vollmacht über Drittobjekte" bestätigen.