QR-Rechnungsstellung

Erstellen Sie QR-Rechnungen selbst – einfach und kostenlos mit dem UBS QR-Portal oder per Fakturierungssoftware.

Optionen zur QR-Rechnungsstellung

Um QR-Rechnungen für Ihre Rechnungsstellung zu nutzen, haben Sie grundsätzlich zwei Optionen: Sie nutzen Ihre eigene Fakturierungssoftware oder erstellen in unserem UBS QR-Portal einfach und kostenlos QR-Rechnungen.

UBS QR-Portal

Das UBS QR-Portal bietet Rechnungsstellern mit UBS- oder Credit Suisse-Konto ohne Fakturierungssoftware die Möglichkeit, QR-Rechnungen kostenlos und ohne Login in verschiedenen Ausprägungen zu erstellen. Von einer einfachen Rechnung bis zu mehreren Zahlteilen mit unterschiedlichen Rechnungsdaten: Probieren Sie es aus und erstellen Sie Ihre QR-Rechnungen selbst. Ausserdem können Sie im QR-Portal Ihre Kontonummer in eine QR-IBAN konvertieren, Debitorenlisten erstellen sowie erstellte und erhaltene QR-Rechnungen überprüfen.

Mit dem UBS QR-Portal erstellte QR-Rechnungen enthalten bereits jetzt strukturierte Adressen gemäss den neuen Vorgaben.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Einfach

    Erstellen Sie ohne Login Einzahlungsscheine, die den Schweizer Zahlungsstandards entsprechen.

  • Schnell

    Gestalten Sie dank Vorlagen und Excel-Dateien im Handumdrehen personalisierte Einzahlungsscheine oder vollständige Rechnungen.

  • Flexibel

    Egal ob einfache oder vollständig vorausgefüllte Einzahlungsscheine. Laden Sie den Einzahlungsschein als PDF herunter, drucken Sie ihn aus oder versenden Sie die Rechnung elektronisch via Digital Invoicing.

Für wen eignet sich das QR-Portal?

Das QR-Portal eignet sich für alle Rechnungssteller mit UBS- oder Credit Suisse-Konto, die ohne Fakturierungssoftware arbeiten, zum Beispiel:

  • KMU, Vereine, Spendenorganisationen
  • Selbstständige, Privatpersonen, Einzelfirmen
  • alle, die nur gelegentlich Rechnungen versenden

Ein Portal, zahlreiche Möglichkeiten

Eigene Fakturierungssoftware nutzen

Um QR-Rechnungen mittels Ihrer Buchhaltungssoftware zu erstellen, beachten Sie folgende Punkte:

  • QR-Rechnungsfähige Software: Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware QR-Rechnungen verarbeiten kann. Kontaktieren Sie bei Fragen Ihren Softwarehersteller.
  • Kontoreporting-Format: Für die automatische Abstimmung der Debitoren müssen Sie vorgängig UBS beauftragen, die Eingangsavisierung auf das elektronische Meldungsformat camt.054 umzustellen.
  • Druck: Verwenden Sie weisses, perforiertes Papier. Bitte beachten Sie, dass in Originalgrösse gedruckt wird.
  • Testen: Damit die Umstellung möglichst reibungslos funktioniert, bitten wir Sie, unseren kostenlosen Formulartest vor dem Versand der ersten QR-Rechnung zu nutzen und uns Beispiele Ihrer QR-Rechnungen an folgende Adresse zu senden:

UBS Switzerland AG
Client Lifecycle Services, E-Contracts
Postfach
CH-8098 Zürich

  • Nutzen Sie die UBS ISO 20022 Testplattform für Validierungen und Simulationen
  • Überprüfen Sie die mit der Software erstellten Einzahlungsscheine vor dem Versand auf dem UBS QR-Portal unter «Hilfsmittel für Rechnungssteller»
  • Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre QR-Rechnungen bereits heute strukturierte Adressen enthalten, können Sie im UBS QR-Portal unter dem Punkt "Hilfsmittel für Rechnungssteller" überprüfen, ob der verwende Adresstyp strukturiert (Adresstyp «S») ist.

Strukturierte Adressen in QR-Rechnungen

Am 21. November 2025 treten neue Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft: Ab diesem Datum können im Swiss QR-Code nur noch strukturierte Adressen verwendet werden. Falls Sie über Ihre Software noch QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressdaten generieren, sind diese auf strukturierte Adressen umzustellen. Damit Ihre Rechnungen auch nach dem 30. September 2026 reibungslos bezahlt werden können, empfehlen wir, möglichst bald mit dieser Umstellung zu beginnen.

Bei Fragen zum Zahlungsverkehr sind wir persönlich für Sie da

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