Bei Fragen zum Zahlungsverkehr sind wir persönlich für Sie da
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Die ideale Lösung für Firmen mit wiederkehrenden Forderungen an Kundinnen und Kunden sowie Kreditorinnen und Kreditoren.
Wichtige Informationen zur Einstellung des SIX-Lastschriftverfahrens
SIX stellt LSV+ und BDD zum 30. September 2028 ein. Bereits ab 2026 können über SIX keine neuen Zahlungsempfängerinnen und -empfänger mehr für LSV+ und BDD registriert werden. Über das UBS Lastschriftverfahren ist dies weiterhin möglich. Nach dem 30. September 2028 gilt:
Der Zahlungsprozess wird deutlich beschleunigt und der administrative Aufwand wird reduziert.
Sie erhalten Zahlungseingänge pünktlich und Höhe und Zeitpunkt sind bereits vorgängig bekannt.
Das UBS Lastschriftverfahren wird auch nach der Einstellung von LSV+ und BDD durch SIX für Sie verfügbar sein.
Für das Inkasso erstellen Sie in Ihrer Debitorenbuchhaltung eine Datei mit den aktuellen Lastschriften aller Kundinnen und Kunden, von denen Sie eine Belastungsermächtigung besitzen.
Übermitteln Sie die Datei via UBS KeyPort oder SWIFT for Corporates – FileAct.
Nach erfolgreichem Einzug können Sie mit einer Avisierungsdatei anhand der Referenznummern Ihre offenen Posten abgleichen.
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