Alltag Geld sparen im Alltag: die besten Tipps
Wie Sie regelmässig Geld sparen, um sich kleine und grosse Wünsche zu erfüllen.
Fix vorsorgen: Wie Sie Ihre Zukunft sichern und Steuern sparen
Antonia ist gut in ihren ersten Job gestartet. Dank ihrer Budgetplanung hat sie die täglichen Ausgaben im Griff. Weil sie jeden Monat gezielt Geld zur Seite legt, konnte sie sich im Handumdrehen das Bettsofa leisten, das sie gerne haben wollte. Ihr gewünschtes Sicherheitspolster hat sie ebenfalls bald zusammen.
Und wie sieht es mit später aus? In einem Podcast hat sie neulich gehört, wie wichtig es als Frau ist, sich rechtzeitig um die Altersvorsorge zu kümmern. «Je früher, desto besser», hiess es, «dann hat das angelegte Geld viel Zeit, sich zu vermehren. Und Steuern spart ihr so auch.»
«Klingt gut», denkt sich Antonia und beschliesst, das Thema Vorsorge genauer unter die Lupe zu nehmen.
In der Schweiz basiert die Altersvorsorge auf einem Drei-Säulen-Modell. Ziel ist, im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist die staatliche Grundsicherung. Sie ist dazu da, im Alter (oder im Todesfall für die Hinterbliebenen) das Existenzminimum zu sichern.
Die Versicherung ist für alle obligatorisch. Die Leistungen erhält man im Normalfall nach der Pensionierung als monatliche Rente ausbezahlt.
In die berufliche Vorsorge zahlen in der Regel alle Angestellten ein, deren jährlicher Bruttolohn über der gesetzlichen Pensionskassenschwelle liegt. Das sind aktuell (Stand 2025) CHF 22 680. Der Beitrag wird gemeinsam von Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin eingezahlt und jeweils direkt vom Lohn abgezogen.
Die Leistungen aus der Pensionskasse erhält man normalerweise nach der Pensionierung: wahlweise als monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung.
Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge. Das bedeutet, das Geld ist – mit wenigen Ausnahmen – bis einige Jahre vor der regulären Pensionierung blockiert.
Im Gegenzug werden die Einzahlungen staatlich gefördert: Bis zum festgelegten Maximalbetrag muss das Geld nicht versteuert werden. Der Betrag liegt aktuell (Stand 2025) bei CHF 7258 für Angestellte mit Pensionskasse.
Es gibt verschiedene Varianten, wie man einzahlen kann: auf ein Säule 3a-Konto (ein spezielles Sparkonto), auf ein 3a-Vorsorgedepot (entspricht einem Fondskonto, das Geld wird angelegt) oder über eine 3a–Versicherung.
Ausbezahlt wird das angesparte Guthaben im Normalfall zur Pensionierung: je nach Vorsorgeprodukt als Rente oder Kapital.
Die Leistungen aus den ersten beiden Säulen sollen rund 60 Prozent des Einkommens von vor der Pensionierung abdecken. Wenn man nicht durchgehend und nicht voll eingezahlt hat – beispielsweise aufgrund von Mutterschaft, Teilzeitarbeit, beruflichen Auszeiten oder Aus- und Weiterbildung –, fällt der Prozentsatz geringer aus.
So ergibt sich nach der Pensionierung eine Lücke: die Differenz zwischen dem, was Sie brauchen, um Ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten, und dem, was Sie aus den ersten beiden Säulen erhalten.
Deshalb ist die private Vorsorge wichtig. Je früher Sie starten, desto länger haben Sie Zeit, Geld fürs Alter anzusparen. So können Sie Vorsorgelücken gezielt schliessen – und den Blick auf weitere Ziele richten.
Die Grafik zeigt die erwartete Zusammensetzung des Renteneinkommens im Vergleich zum aktuellen Einkommen. Dabei werden die Anteile der ersten, der zweiten und der dritten Säule sowie zusätzliches Vermögen dargestellt. Die Vorsorgelücke markiert den fehlenden Betrag zur Erreichung von 80 Prozent des bisherigen Einkommens.
Wie Sie regelmässig Geld sparen, um sich kleine und grosse Wünsche zu erfüllen.
Wie Sie die Kosten in der Partnerschaft fair aufteilen. So finden Sie eine gemeinsame Lösung – und sind trotzdem unabhängig.
Mit unseren Tipps vermeiden Sie Schulden und behalten Ihre Finanzen im Griff.
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Säule 3a: Hier beträgt der jährliche Maximalbetrag für Angestellte, die auch in eine Pensionskasse einzahlen, aktuell (Stand 2024) CHF 7056. Für Selbstständige ohne berufliche Vorsorge liegt der Maximalbetrag derzeit bei 20 Prozent des Nettojahresgehaltes, jedoch höchstens bei CHF 35 280.
Diese Beitragsgrenzen werden regelmässig angepasst, um Inflations- und Lohnentwicklungen zu berücksichtigen.
2. Säule: Sogenannte Pensionskasseneinkäufe dürfen Sie grundsätzlich komplett vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ob und wie viel Sie einzahlen können, sehen Sie im Pensionskassenausweis.
Um Vorsorgelücken zu erkennen und gezielt zu schliessen, lassen Sie sich am besten beraten. Je nach individueller Situation sind verschiedene Lösungen sinnvoll für Sie. Prüfen Sie beispielsweise vor einer Pensumreduktion, ob Sie Lücken in der 2. Säule noch schliessen können.
Pensionskasseneinkäufe und Einzahlungen in die Säule 3a (bis zum jährlichen Maximalbetrag) werden in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Dadurch verdienen Sie «auf dem Papier» weniger und zahlen entsprechend auch weniger Einkommenssteuer.
Tragen Sie die entsprechenden Beträge einfach in die vorgesehenen Felder Ihrer Steuererklärung ein. Der Abzug vom Einkommen geschieht dann automatisch.
Übrigens: Auch bei der Auszahlung des Guthabens im Alter können Sie Steuern sparen. Erfahren Sie alles Wichtige zum Thema in unserem Artikel «Vorsorge: Clever Steuern sparen».
In der Regel können Sie Ihr Guthaben aus der Säule 3a frühestens fünf Jahre vor der regulären Pensionierung beziehen (Stand 2024: Referenzalter 65 Jahre).
In Ausnahmefällen kann das Kapital schon früher ausbezahlt werden:
Auch bei der Pensionskasse sind Gründe für einen sogenannten Vorbezug: der Kauf von Wohneigentum, der Schritt in die Selbstständigkeit, Auswandern oder auch eine Frühpensionierung.
Genauere Informationen entnehmen Sie dem Reglement Ihrer Pensionskasse.
Frauen, die sich aktiv um ihre Finanzen kümmern, erhöhen ihre Chance auf finanzielle Sicherheit und blicken optimistischer in die Zukunft. Nehmen Sie Ihre Finanzen in die eigenen Hände.
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