Über 40 Prozent der Ehen in der Schweiz werden geschieden, deshalb stellen sich Paare, die heiraten wollen, auch die Frage: Wer bekommt was im Falle einer Scheidung ohne Ehevertrag? Das Vermögen, das Sie in die Ehe eingebracht und während der Ehe geerbt haben («Eigengut»), bleibt Ihnen. Das gemeinsam während Ihrer Ehe erwirtschaftete Vermögen wird bei einer Scheidung jedoch hälftig geteilt – auch wenn beide Personen unterschiedlich dazu beigetragen haben. Dieses Prinzip nennt sich Errungenschaftsbeteiligung und gilt als ordentlicher Güterstand, falls keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Individuelle Regelung

Scheidungsfall

Mit einem Ehevertrag können Sie die Weichen anders stellen. Entweder können Sie eine Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung festlegen. Bei einer Gütergemeinschaft wird mit wenigen Ausnahmen das gesamte Vermögen – auch das in die Ehe eingebrachte – zusammengelegt. Es lassen sich allerdings einzelne Güter wie eine Immobilie von der Gütergemeinschaft ausnehmen. Wenn Sie sich auf eine Gütertrennung einigen, bleiben Ihre Vermögen vor und während der Ehe voneinander getrennt. Das vereinfacht es, das Vermögen zu teilen, falls die Ehe zerbrechen sollte.

Todesfall

Auf den Todesfall hin kann es jedoch ein Wunsch sein, Ihre Partnerin oder Ihren Partner beim Nachlassvermögen besserzustellen. Dies kann mittels Ehevertrag und/oder Testament/Erbvertrag geschehen. So lässt es sich regeln, dass die überlebende Person möglichst viel Vermögen aus der Ehe erhält. Sofern es die Umstände zulassen, kann so beispielsweise verhindert werden, dass eine während der Ehe gebaute Immobilie verkauft werden muss, um die anderen Erbenden auszuzahlen.

Die Pflichtteile der Nachkommenden bleiben jedoch gewahrt. Es sei denn, diese stimmen einer anderen Aufteilung zu. Ohne Ehevertrag und Testament wird der Anteil der verstorbenen Ehepartnerin oder des verstorbenen Ehepartners – im Sinn der Errungenschaftsbeteiligung – gemäss der gesetzlichen Erbfolge unter den Erbenden den aufgeteilt.

Gleichmässige Aufteilung bei der Pensionskasse

Was passiert bei einer Scheidung mit Ihren Pensionskassenguthaben? Hier gilt das Prinzip der hälftigen Teilung – unabhängig vom vereinbarten Güterstand. Das Vorsorgevermögen, welches Sie während Ihrer Ehe angespart haben, wird demnach geteilt. Verfügen Sie beide über eine Pensionskasse, stehen Ihnen gegenseitig Ansprüche zu. Geteilt wird dann nur der Differenzbetrag. Das bereits vor der Heirat vorhandene Guthaben inklusive darauf erzielter Zinsen bleibt unangetastet. Auch Einmaleinlagen, die aus Eigengut finanziert wurden, sind von der Teilung ausgenommen.

Zusammenfassung

Ob Sie einen Ehevertrag abschliessen wollen, ist ein persönlicher Entscheid. Ein Ehevertrag kann sowohl vor Eheschliessung als auch während der Dauer der Ehe abgeschlossen werden, muss aber von beiden zukünftigen Eheleuten unterschrieben und notariell beurkundet sein. Vorerst können Sie sich also der romantischeren Hochzeitsplanung widmen.