Fragen & Antworten
Welche Unterlagen gehören zu einem Gesuch?
Wo reiche ich das Gesuch ein?
Wo reiche ich das Gesuch ein?
Bitten senden Sie Ihr Gesuchdossier als PDF per E-Mail an kulturstiftung@ubs.com. Die Stiftung nimmt keine Gesuche per Post entgegen.
Wer entscheidet wann über mein Gesuch?
Wer entscheidet wann über mein Gesuch?
Die Gesuche werden in einem dreistufigen Verfahren geprüft. Die Geschäftsstelle prüft, ob diese den allgemeinen Richtlinien sowie den Kriterien der Förderbereiche entsprechen. Diejenigen Gesuche, die diese Anforderungen erfüllen, werden im Vorfeld der Stiftungsratssitzungen in einem Fachausschuss geprüft und im positiven Fall dem Stiftungsrat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Der Stiftungsrat entscheidet abschliessend an einer seiner zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen im zweiten und vierten Quartal.
Wie werde ich über den Stand des Verfahrens informiert?
Wie werde ich über den Stand des Verfahrens informiert?
Die Geschäftsstelle bestätigt den Erhalt Ihres Gesuchs üblicherweise innert zehn Arbeitstagen und informiert Sie über die voraussichtliche Verfahrensdauer. Der Entscheid des Stiftungsrats wird Ihnen per E-Mail bekannt gegeben.
Sollten Sie noch offene Fragen haben, können Sie sich gerne per E-Mail oder per Telefon an die Geschäftsstelle der UBS Kulturstiftung wenden.