Fragen & Antworten

Wer kann ein Gesuch stellen?

Die UBS Kulturstiftung unterstützt in verschiedenen Sparten professionelle Kunst- und Kulturschaffende mit Schweizer Nationalität oder Wohnsitz in der Schweiz sowie kulturelle Projekte mit engem Bezug zur Schweiz. Gerne nehmen wir Ihr Dossier entgegen, wenn Ihr Anliegen die jeweiligen Anforderungen in einem der sieben Förderbereiche erfüllt und Sie die Positiv- und Negativkriterien zur Kenntnis genommen haben. Bei Unsicherheiten bitten wir Sie, zwecks Vorabklärung per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit der Geschäftsstelle aufzunehmen.

Welche Unterlagen gehören zu einem Gesuch?

Wann kann ich ein Gesuch einreichen?

Gesuche müssen der Geschäftsstelle spätestens drei Monate vor der Stiftungsratssitzung vorliegen. Diese finden zwei mal jährlich im zweiten und vierten Quartal statt. Wir empfehlen deshalb eine frühzeitige Einreichung, da rückwirkend keine Beiträge gesprochen werden. Für die genauen Termine kann die Geschäftsstelle kontaktiert werden.

Wo reiche ich das Gesuch ein?

Bitten senden Sie Ihr Gesuchdossier als PDF per E-Mail an kulturstiftung@ubs.com. Die Stiftung nimmt keine Gesuche per Post entgegen.

Welche Beitragshöhe kann ich erwarten?

Unsere Fördermittel sind limitiert. Damit möglichst viele und verschiedene Kulturschaffende und -organisationen von unseren Zuwendungen profitieren können, vergeben wir einmalige projekt- oder personenbezogene Beiträge. Die Beitragshöhe bewegt sich in der Regel zwischen 3000 bis 25 000 Franken. Schwerpunkt-Projekte können mit 30 000 bis 100 000 Franken gefördert werden. Über die Höhe der Beiträge entscheidet der Stiftungsrat. Eine Orientierungshilfe bezüglich Beitragshöhen in den verschiedenen Förderbereichen vermitteln unsere Geschäftsberichte.

Wer entscheidet wann über mein Gesuch?

Die Gesuche werden in einem dreistufigen Verfahren geprüft. Die Geschäftsstelle prüft, ob diese den allgemeinen Richtlinien sowie den Kriterien der Förderbereiche entsprechen. Diejenigen Gesuche, die diese Anforderungen erfüllen, werden im Vorfeld der Stiftungsratssitzungen in einem Fachausschuss geprüft und im positiven Fall dem Stiftungsrat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Der Stiftungsrat entscheidet abschliessend an einer seiner zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen im zweiten und vierten Quartal.

Wie werde ich über den Stand des Verfahrens informiert?

Die Geschäftsstelle bestätigt den Erhalt Ihres Gesuchs üblicherweise innert zehn Arbeitstagen und informiert Sie über die voraussichtliche Verfahrensdauer. Der Entscheid des Stiftungsrats wird Ihnen per E-Mail bekannt gegeben.

Sollten Sie noch offene Fragen haben, können Sie sich gerne per E-Mail oder per Telefon an die Geschäftsstelle der UBS Kulturstiftung wenden.