Schwerpunkte
Im Förderbereich Schwerpunkte unterstützt die UBS Kulturstiftung kulturelle Projekte aller Sparten von eindeutig überregionaler oder gesamtschweizerischer Bedeutung mit Beiträgen in der Höhe von 30 000 bis 100 000 Franken. Gefördert werden Projekte, die einen klaren Bezug zur Schweiz aufweisen und durch andere öffentliche oder private Geldgeber angemessen mitfinanziert werden. Besonderes Interesse gilt Projekten mit Pionier-, Pilot- und experimentellem Charakter.
Nicht unterstützt werden:
- Einzelpersonen
- Wiederkehrende Projekte und Veranstaltungen (ausser im Sinne einer Anschubfinanzierung)
- Projekte mit primär soziokulturellem Charakter
- Vorhaben, die Teil eines schulischen Curriculums oder einer Aus- und Weiterbildung sind
- Infrastruktur- und Ausrüstungskosten oder der Betrieb von kulturellen Einrichtungen
- Tanz- und Theaterproduktionen
- Publikationen
Vor einer Gesucheingabe ist eine Vorabklärung erforderlich. Bitte senden Sie dazu eine kurze Projektbeschreibung, inklusive Angabe des Realisierungszeitraums, von Kosten und Finanzierungsbedarf an kulturstiftung@ubs.com. Die Geschäftsstelle prüft sorgfältig die formelle und inhaltliche Übereinstimmung mit dem Förderprogramm der Stiftung und entscheidet, ob das Projekt zur Einreichung eines Gesuchs aufgefordert wird. Absagen werden nicht näher begründet.
Bitte beachten Sie, dass eine positive Beurteilung durch die Geschäftsstelle keine Förderzusage darstellt. Der Stiftung stehen beschränkte finanzielle Mittel zur Verfügung, weshalb nicht alle Anträge für eine Förderung berücksichtigt werden können.
Gesuche für Projekte, welche die Kriterien in einem der anderen sechs Förderbereiche eindeutig erfüllen, sind in der entsprechenden Sparte einzureichen.