Gesuche

Die Einreichung von Gesuchen und deren Vorprüfung durch die Geschäftsstelle erfolgen laufend. Über die den Förderkriterien entsprechenden Gesuche entscheidet der Stiftungsrat an der zweimal jährlich stattfindenden Stiftungsratssitzung im zweiten und vierten Quartal. Diesen Sitzungen geht jeweils eine Bearbeitungszeit von rund 3 Monaten voraus. Wir empfehlen deshalb eine frühzeitige Einreichung, da rückwirkend keine Beiträge gesprochen werden. Die Geschäftsstelle bestätigt den Erhalt des Gesuchs und informiert über die voraussichtliche Behandlungsdauer.

Bitte senden Sie Ihr Dossier inklusive Antragsformular und darin aufgeführte Beilagen als PDF an kulturstiftung@ubs.com. Bitte beachten Sie die Grössenbeschränkung von 15 MB. Grössere Dateien können auch als WinZip-Datei gesendet werden. Dokumente können hingegen aus Sicherheitsgründen nicht über Filehosting/Filesharing-Dienste wie iCloud, WeTransfer oder Dropbox empfangen werden. Alle Dateien müssen daher direkt der E-Mail angehängt werden.

Falls Unsicherheiten betreffend Erfüllung der Kriterien bestehen, bitten wir Sie, sich zwecks Vorabklärung per E-Mail oder telefonisch mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.

Ein Gesuch soll ein umfassendes Bild Ihres Vorhabens vermitteln und alle wesentlichen Angaben zu Projekt und Beteiligten enthalten. Ein Projektantrag umfasst in der Regel mindestens ein Begleitschreiben, das vollständig ausgefüllte Gesuchformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, Budget und Finanzierungsplan. Welche Dokumente und Informationen konkret eingereicht werden müssen, steht im Gesuchformular des entsprechenden Förderbereichs.

Allgemeine Empfehlungen zur Eingabe eines Gesuchs hat SwissFoundations, der Verband der Schweizer Förderstiftungen, in einer Anleitung herausgegeben. Die Empfehlungen für das Verfassen eines Gesuchs können Sie hier als Download beziehen