Zur UBS Kulturstiftung

Zweck

Seit 1999 setzt die UBS Kulturstiftung gemäss ihrer Statuten die jährlichen Erträge aus dem Stiftungskapital zur Förderung des kulturellen und künstlerischen Lebens und Schaffens in der Schweiz ein. Auf dieser Grundlage engagieren wir uns für den Austausch zwischen Kunstschaffenden und Gesellschaft sowie für die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und fördern insbesondere die Entstehung und Vermittlung des aktuellen Kunst- und Kulturschaffens.

Wir leisten Beiträge in den Förderbereichen «Bildende Kunst», «Denkmalpflege & Archäologie», «Film», «Literatur», «Musik» und «Geistes- & Kulturwissenschaften». In diesem Rahmen unterstützt die UBS Kulturstiftung sowohl professionelle Kunst- und Kulturschaffende mit Schweizer Nationalität oder Wohnsitz in der Schweiz als auch Kulturprojekte mit engem Bezug zur Schweiz. Auf der Grundlage ihrer Zweckbestimmung verfolgt die UBS Kulturstiftung das Ziel einer eigenständigen, die öffentliche und die private Kulturfinanzierung ergänzenden Praxis der Förderung und Unterstützung. Diese berücksichtigt die unterschiedlichen kulturellen Sparten, die verschiedenen Sprachregionen und fördert nicht nur die Bewahrung, sondern insbesondere die Erneuerung des Kulturschaffens.

Geschichte

Die UBS Kulturstiftung wurde 1999 im Zuge der Fusion von Schweizerischer Bankgesellschaft (SBG) und Schweizerischem Bankverein (SBV) zeitgleich mit der UBS Stiftung für Soziales und Ausbildung als Nachfolgerin der Jubiläumsstiftungen beider Finanzinstitute gegründet.

Bei der SBG-Stiftung stand zum damaligen Zeitpunkt «die Förderung des kulturellen, künstlerischen und wissenschaftlichen Lebens und Schaffens in der Schweiz» im Mittelpunkt (Statuten Jubiläumsstiftung der SBG 1962), während die SBV-Stiftung zusätzlich auch «die Unterstützung von [...] gemeinnützigen, wohltätigen oder ähnlichen Institutionen oder Bestrebungen» bezweckte. Zur Erfüllung dieser Aufgaben widmeten SBG und SBV den Stiftungen im jeweiligen Gründungsjahr ein Vermögen von 10 Millionen respektive 15 Millionen Franken. Bis 1992 erhöhten die zuständigen Gremien der SBG das Dotationskapital um insgesamt 15 Millionen Franken. Diese Kapitalerhöhungen hatten unmittelbaren Einfluss auf die für die Fördertätigkeit zur Verfügung stehenden Mittel, da die Zuwendungen aus den jährlichen Kapitalerträgen des Stiftungsvermögens erwirtschaftet wurden. Damit die Erträge des Stiftungskapitals vollumfänglich der Fördertätigkeit zukommen konnten, übernahmen die Stifterinnen seit der Gründung die Kosten für Geschäftsführung und Administration der Stiftungen.

Gegenwart

Die UBS Kulturstiftung pflegt eine eigenständige, die öffentliche und private Kulturfinanzierung ergänzende Praxis der Förderung und Unterstützung. Diese berücksichtigt die unterschiedlichen kulturellen Sparten, die verschiedenen Sprachregionen und engagiert sich nicht nur für die kulturelle Bewahrung, sondern insbesondere für die Erneuerung des Kulturschaffens. Die Verantwortung für die Fördertätigkeit trägt der Stiftungsrat, dessen Mitglieder von der Stifterfirma ernannt werden und der aus Repräsentanten von UBS und externen Vertreterinnen und Vertretern aus Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft zusammengesetzt ist.

Jährlich behandelt die UBS Kulturstiftung zwischen 500 und 600 Gesuche, wovon rund die Hälfte die für die jeweiligen Förderbereiche geltenden Anforderungen erfüllt. Bezogen auf die Gesamtzahl der Anträge können 15 bis 20 Prozent der Eingaben mit Förderbeiträgen in der Höhe von insgesamt 1 bis 1,5 Millionen Franken ausgestattet werden.

Die UBS Kulturstiftung ist Gründungsmitglied von SwissFoundations, dem 2001 gegründeten Verband der Schweizer Förderstiftungen.